Gesundheitsförderung (Prävention)
Gesetzliche Krankenkassen bieten Leistungen zur primären Prävention sowie
zur Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 1 SGB V an. Diese Maßnahmen sollen dazu
beitragen, gesundheitliche Risiken zu verringern und Krankheiten vorzubeugen.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auch auf der Reduzierung sozial bedingter und
geschlechtsbezogener Ungleichheiten im Gesundheitsbereich.
Im Rahmen dieser Gesundheitsförderung haben die Krankenkassen die Aufgabe,
ihre Versicherten durch Aufklärung, Beratung sowie konkrete Angebote zu einer
gesunden Lebensweise zu motivieren und Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung zu
fördern.
Gesetzlicher Präventionsauftrag der Krankenkassen
Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse informieren, welche primärpräventiven Angebote bestehen. Dazu zählen zum Beispiel Kurse zu Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung, Raucherentwöhnung. Die Krankenkassen vermitteln örtlich vorhandene qualitätsgesicherte Angebote und bezuschussen diese. Die verbindlichen Kriterien und Handlungsfelder sind im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes festgelegt. Dieser wurde zuletzt am 4. Dezember 2023 aktualisiert.
Wichtige Neuerungen im Leitfaden Prävention (seit der letzten Änderung)
Es gibt eine stärkere Einbeziehung von Klima- und Umweltaspekten („Co-Benefits“) in die Gesundheitsprävention. Maßnahmen zur gesunden Ernährung, körperlicher Aktivität und Mobilität sollen auch umweltfreundlich gestaltet sein. Erweiterte Aufgaben für die Krankenkassen in sogenannten Lebenswelten (z. B. Kitas, Schulen, Betriebe, Kommunen), um gesundheitsförderliche Strukturen zu etablieren. Digitale Angebote werden zunehmend gefördert, z. B. Online-Präventionskurse oder hybride Modelle (Kombination von Präsenz und digital).
Leistungsarten und Handlungsfelder
Der Leitfaden unterscheidet im Wesentlichen mehrere Leistungsarten und
Handlungsbereiche:
- Individuelle verhaltensbezogene Prävention (§ 20 SGB V): Angebote, die Gesundheitsverhalten Einzelner stärken, z. B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Alkohol- oder Tabakkonsum.
- Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten (§ 20a SGB V): Strukturen in Lebenswelten (Kitas, Schulen, Kommunen etc.) gesundheitsförderlich gestalten, z. B. gesundheitsfreundliche Verpflegung, Bewegungsräume, gute Luft, etc.
- Betriebliche Gesundheitsförderung (§§ 20b und 20c SGB V): Unterstützung von Unternehmen durch Krankenkassen bei Planung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen, die Gesundheit bei der Arbeit stärken. Dabei wird sowohl verhaltensorientierte als auch verhältnisorientierte Prävention berücksichtigt.
Praktische Umsetzung und Förderbedingungen
Präventionskurse und andere Angebote müssen zertifiziert sein, damit
die Krankenkasse fördert. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft und
zertifiziert Kurse anhand der Kriterien im Leitfaden.
Versicherte müssen oft eine Teilnahmebescheinigung einreichen, damit die
Kosten teilweise oder ganz erstattet werden.
Ab 2026 wird eine verbindliche Muster-Teilnahmebescheinigung für
zertifizierte Präsenz- und digitale Kurse gelten.
Spezielle Zielgruppen und Besonderheiten
Versicherte, deren Alltag eine regelmäßige Teilnahme an
Präventionsangeboten erschwert (z. B. Schichtarbeiter, pflegende Angehörige),
können Anspruch auf kompaktere oder flexiblere Angebote haben.
Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention sind in den Satzungen
der Krankenkassen geregelt. Welche Kurse und Projekte konkret angeboten werden,
kann sich demnach von Kasse zu Kasse unterscheiden.
Bonusprogramme
Die Bonusprogramme der Krankenkassen fördern und belohnen eine krankheitsvermeidende Lebensweise und entsprechende Aktivitäten von Versicherten.
>>Ausführliche Information über die Bonusprogramme der Krankenkassen
Selbsthilfe und Kooperationen
Selbsthilfegruppen und -organisationen werden im Rahmen des Präventionsauftrages gefördert, insbesondere wenn sie zur Vorbeugung oder Rehabilitation beitragen. Die gesetzliche Krankenkasse arbeitet oft mit Arbeitgebern, Kommunen, Bildungseinrichtungen und anderen Partnern zusammen, um gesundheitsförderliche Strukturen aufzubauen.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Einen großen Teil des Lebens verbringen die Menschen am Arbeitsplatz. Dort können Arbeitsbedingungen angetroffen werden, die je nach Ausprägung positiv oder negativ auf die Gesundheit wirken können. Dabei bilden motivierte, aber vor allem gesunde Mitarbeiter den Grundstein für ein wettbewerbfähiges und erfolgreiches Unternehmen.
Daher ist die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ein weiteres Handlungsfeld der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Prävention.
Die Krankenkassen bieten interessierten Betrieben und Unternehmen Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) an. Fachleute der Krankenkasse beraten und begleiten dabei die Unternehmen von den ersten gesundheitsförderlichen Maßnahmen bis zum etablierten betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Ziel der BGF ist es die Gesundheit der Beschäftigten und Mitarbeiter vom Berufseinstieg bis zur Rente zu sichern. Dabei sind die Krankenkassen zum einen vor Ort in Firmen und Institutionen mit Angeboten aktiv, zum anderen unterstützen sie die Aktivitäten und das Engagement von Arbeitgebern mit finanziellen Leistungen.
Die betriebliche Gesundheitsförderung als Prozess sollte innerbetrieblich möglichst mit den übrigen gesundheitsbezogenen Diensten und Funktionsbereichen zu einem ganzheitlich betrieblichen Gesundheitsmanagement verbunden werden.
Neben den Unternehmen arbeiten die Krankenversicherungen bei der Konzeption der BFG auch eng mit den Unfallversicherungsträgern und den Arbeitsschutzbehörden zusammen.