Warkens Pflegereform: Kinderlose könnten bald noch höhere Beiträge zahlen
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Demnach müssten kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr künftig insgesamt 4,3 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens in die soziale Pflegeversicherung einzahlen. Der bisherige Satz würde entsprechend steigen. Für Versicherte mit Kindern bliebe es hingegen bei den bestehenden Beitragssätzen von maximal 3,6 Prozent.
Hintergrund der geplanten Anpassung ist die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. Gesetzliche Krankenkassen rechnen für das laufende Jahr mit einem Milliardendefizit in den Pflegekassen. Ursachen sind vor allem steigende Ausgaben infolge der alternden Gesellschaft, höhere Löhne in der Pflegebranche sowie zunehmende Kosten für stationäre und ambulante Leistungen.
Bereits heute zahlen Kinderlose in Deutschland einen Zuschlag zur Pflegeversicherung. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2001. Die Richter argumentierten, dass Eltern durch die Erziehung von Kindern einen zusätzlichen Beitrag zum Erhalt des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten. Seitdem gilt ein finanzieller Ausgleich zwischen Versicherten mit und ohne Kinder. Im Jahr 2023 wurde das System zudem reformiert: Seitdem sinkt der Beitragssatz mit zunehmender Kinderzahl.
Die geplante Erhöhung dürfte politisch umstritten sein. Befürworter verweisen auf die Notwendigkeit, die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell zu stabilisieren. Kritiker sehen dagegen die Gefahr einer zusätzlichen Belastung für Alleinstehende und Menschen, die ungewollt kinderlos geblieben sind.
Ministerin Warken hatte angekündigt, ihre Vorschläge für eine umfassende Pflegereform ursprünglich Mitte Mai vorzustellen. Wann ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt wird, ist bislang jedoch offen.
