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Ist ein Versicherter infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig oder wird er stationär behandelt, erhält er in der Regel zunächst eine Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber für sechs Wochen. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung wird für Krankenversicherte entweder Krankengeld oder Verletztengeld im Auftrage des Unfallversicherungsträgers gezahlt. Krankenversicherte haben den Vorteil, dass ihre Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag der Berufsgenossenschaft für den Unfallversicherungsträger auszahlt. Das Verletztengeld berechnet sich nach den gleichen Prinzipien wie das Krankengeld. Die Höhe des Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts und darf das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.
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