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Nahezu 95 % aller Leistungen der
gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die
Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen
Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher
Beitrag bezahlt wird.
Neben den Pflichtleistungen gibt es
einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten
Ermessensspielraums selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man
auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen
niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen zählen u. a.
ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für
Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden
und Zusatzimpfungen.
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