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Personengruppenschlüssel

Personengruppenschlüssel

Befreiung von der Versicherungspflicht
Schema für Personengruppenschlüssel

Der Personengruppenschlüssel ist ein dreistellig codiertes numerisches Element im Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Der Personengruppenschlüssel ermöglicht die Zuordnung von Informationen, insbesondere zu Art, Umfang und Besonderheiten der ausgeübten Beschäftigung sowie zum SV-Status des Versicherten, unabhängig zum Tätigkeitsschlüssel.

Bild zum Beitrag Personengruppenschlüssel

Bei den einzelnen Personengruppenschlüsseln sind unterschiedliche Meldezeiträume zu beachten, abhängig davon, wann der Personengruppenschlüssel eingeführt wurde.

Personengruppen

Zu folgenden Personengruppen können Angestellte durch den Personengruppenschlüssel zugeordnet werden:

Schlüssel Gruppe
101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
102 Auszubildende
103 Beschäftigte in Altersteilzeit
104 Hausgewerbetreibende
105 Praktikanten
106 Werkstudenten
107 Jugendhilfe oder in Werkstätte für behinderte Menschen
108 Bezieher von Vorruhestandsgeld
109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte
110 Kurzfristig Beschäftigte
111 Berufsfördernde Maßnahmen zur Reha
112 Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft
113 Nebenerwerbslandwirte
114 Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt
116 Ausgleichsempfänger nach dem FELEG
118 Unständig Beschäftigte
119 Versicherungsfreie Altersvollrentner
120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner
121 Auszubildende, innerhalb der Geringverdienergrenze
122 Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
123 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst
124 Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
190 Ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personen
901 Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Sonderfälle


Personengruppenschlüssel nach DEÜV

DEÜV ist die Abkürzung für Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung und ist von elementarer Wichtigkeit für die Buchhaltung von Unternehmen. Der vollständige Titel der DEÜV lautet: Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung. Durch die DEÜV werden unter anderen bestimmte Daten der Angestellten an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Auf der anderen Seite bekommen die Unternehmen von der DEÜV beim zuständigen Unfallversicherungsträger auch Betriebsnummern oder Mitgliedsnummern zugeordnet.

Arbeitsentgelt

Generell gibt der Personengruppenschlüssel keine Auskunft über das erwirtschaftete Arbeitsentgelt. Bei einigen Personengruppen kann der Schlüssel jedoch Informationen enthalten, wie viel sie maximal verdienen. Dazu gehören unter anderem:

Personengruppenschlüssel 109 - Geringfügig entlohnte Beschäftigte: hier darf das monatliche Entgelt 450 Euro regelmäßig nicht übersteigen

Personengruppenschlüssel 121 - Auszubildende, innerhalb der Geringverdienergrenze: Auszubildende, deren monatliches Arbeitsentgelt bei maximal 325 Euro liegt

 

Tätigkeitsschlüssel

Der Tätigkeitsschlüssel enthält im Vergleich zum Personengruppenschlüssel mehr Informationen zur konkreten Tätigkeit des Arbeitnehmers. Der Tätigkeitsschlüssel umfasst neun Ziffern und gehört zu den Meldungen zur Sozialversicherung, die der Arbeitgeber an die Krankenkasse übermitteln muss.

Der Tätigkeitsschlüssel setzt sich wie folgt zusammen:

Ziffern Bedeutung
1 - 5 ausgeübter Beruf
6 höchster allgemeinbildender Schulabschluss
7 höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
8 Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, 1 = nein, 2 = ja
9 Vertragsform (bspw. Voll-/Teilzeit)

 

Beitragsgruppenschlüssel

Neben dem Personengruppen- und Tätigkeitsschlüssel, ist der Beitragsgruppenschlüssel ein weiterer wichtiger numerischer Schlüssel für die Lohnabrechnung. Dieser besteht aus vier Ziffern und enthält kodierte Informationen zu den Beitragssätzen in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

 

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