Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für fast alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik, um sie vor massenhaft anfallenden Standardrisiken zu schützen.
Historisch geht sie auf das Sozialversicherungsgesetze des Deutschen Kaiserreichs zurück, die Otto von Bismarck zwischen 1883 und 1889 einführte.
Die heutige Sozialversicherung ist in fünf Zweige gegliedert:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung