Versicherte der Ersatzkassen erhalten Hörgeräte auch beim HNO-Arzt
Neue Regelung gilt seit 1. Dezember 2018Den Vorzug diese Regelung können die Versicherten der TK, der DAK-Gesundheit, der KKH, der BARMER , der HEK und der hkk in Anspruch nehmen. Möglich macht dies eine neue vertragliche Regelung zwischen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und der „Qualitätsinitiative Verkürzter Versorgungsweg (QVV)“ im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).
Hörgerät kaufen - mit kurzem Weg beim HNO-Arzt
In der Vergangenheit ging dies nur über den klassischen Weg vom Facharzt für HNO hin zum Hörgeräteakustik-Fachgeschäft. Dies aber bedeutete für Patienten in ländlichen Gebieten nicht selten einen hohen Reiseaufwand. Nun gilt für alle Versicherten dieser genannten Krankenkassen ein Vertrag über einen „verkürzten Versorgungsweg“. Laut verband ist in den HNO-Praxen eine Auswahl zwischen fünf verschiedenen digitalen Gerätetypen ohne Aufzahlung möglich.
„Die Zusammenarbeit von HNO-Ärzten und Hörgeräteakustikern stellt eine qualitativ hochwertige und aufzahlungsfreie Versorgung sicher“, so die Vorstandsvorsitzende des vdek Ulrike Elsner.
Beratung und Versorgung aus einer Hand
Die HNO-Praxis ist nun für die zentrale Anlaufstelle für Patienten mit eingeschränktem Hörvermögen.. Alle Leistungen der Hörgeräteversorgung, angefangen von der Beratung bis hin zu technischen Anpassungen oder Gerätetausch der Hörverstärker - können dort nun aus einer Hand in Anspruch genommen werden. Bislang nehmen bereits 300 HNO-Praxen am neuen „verkürzten Versorgungsweg“ teil – Tendenz steigend.
Quelle: Ärzteblatt
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