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Arzt und Patient

Notrufnummern 112 und 116117 sollen zusammengelegt werden

Vereinheitlichung soll Notaufnahmen entlasten helfen
veröffentlicht am 07.02.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Welche Notruf ist wann zu wählen?Welche Notruf ist wann zu wählen?
Wegen der anhaltend hohen Belastung der klinischen Notfallversorgung will Karl Lauterbach die Notfallversorgung grundlegend reformieren. Mit der Schaffung eines einheitlichen Notrufs sollen der Ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und die Rettungsdienste besser vernetzt werden.

2024-02-07T13:21:00+00:00
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Während die Notfallnummer 112 den meisten Menschen geläufig ist, ist dies bei der 116117 nicht der Fall. Sie verbindet mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und sollte gewählt werden, wenn eine Erkrankung außerhalb der Sprechzeiten auftritt und die Behandlung nicht bis zur Öffnung der Praxis warten kann. Patienten  erhalten dann einen Termin bei einem Arzt im Bereitschaftsdienst. Nur bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Beschwerden sollte die Notrufnummer 112 gewählt werden.

Im Notfall muss jede Nummer funktionieren 

Die Rufnummern 112 und 116117 sind ein zentraler Punkt eines vom Gesundheitsministerium vorgelegten sogenannten Eckpunktepapiers zur Reform der Notfallversorgung. Ziel ist es, die drei Versorgungsbereiche Rettungsdienst, vertragsärztlicher Notdienst und Notaufnahmen der Krankenhäuser besser aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. Wenn Hilfesuchende künftig die „falsche“ Notrufnummer wählen, können beispielsweise die bereits erhobenen Daten zwischen den Diensten ausgetauscht werden. Dies entlastet sowohl die Rettungsdienste als auch die Notaufnahmen, da die Patienten so an den richtigen Stellen landen.

Außerdem soll die Patientensteuerung verbessert werden. Konkret sollen die Terminservicestellen, die unter der Rufnummer 116117 erreichbar sind, besser mit den Rettungsleitstellen unter 112 vernetzt werden. Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, spricht sich daher für eine organisatorische Zusammenlegung der beiden Nummern aus. "Es darf im Notfall keine Rolle spielen, welche Nummer ich anrufe. Ich wende mich an die, die mir gerade einfällt. Im Hintergrund wird dann die adäquate Hilfe für mein medizinisches Problem organisiert. Im Idealfall sogar an einem Ort, wo beide als integrierte Leitstelle zusammengeführt sind", so Dahmen.

Hausarztbesuche und Telemedizin rund um die Uhr

Schätzungen zufolge ist derzeit jeder fünfte Rettungseinsatz nach einem Notruf unnötig. Häufig kämen zeitraubende Bagatellfälle in die Notaufnahmen. Karl Lauterbach sieht daher in seinen Gesetzentwürfen weitere Maßnahmen zur Entlastung der Notaufnahmen vor. So sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eine telemedizinische Versorgung und Hausbesuche rund um die Uhr anbieten. Ein weiterer Punkt ist die Einrichtung so genannter Integrierter Notfallzentren (INZ). In diesen Zentren sollen Ärzte künftig entscheiden, ob Patienten ambulant oder stationär behandelt werden müssen. Außerdem sollen Ärzte künftig auch außerhalb der Sprechzeiten besser erreichbar sein.

Auch Rettungsdienste sollen reformiert werden

Die Bundesregierung wird ausgehend vom Eckpunktepapier in Kürze einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorlegen. Das folgende Gesetz soll planmäßig im Januar 2025 in Kraft treten. Die Reform der Notfallversorgung steht in engem Zusammenhang mit der Reform des Rettungsdienstes. Hierzu wird das Gesundheitsministerium in Kürze ebenfalls ein ergänzendes Eckpunktepapier vorlegen.

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