Erfolgreiche Klage: 80-jähriger Rentner darf von PKV in GKV wechseln
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. L 11 KR 169/25) eine Entscheidung getroffen, die den bisherigen Graben zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung im Rentenalter aufbricht. Ein über 80-jähriger Mann, der seit 1965 privat versichert war, darf aufgrund seiner Witwerrente in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln.
Zuvor hatte die zuständige Krankenkasse den Antrag mit der allgemein in dieser Konstellation greifenden Begründung, dass Personen über 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren, versicherungsfrei bleiben. Die Krankenkasse hatte diesen Zeitraum fälschlicherweise auf die letzten fünf Jahre der Erwerbstätigkeit vor Renteneintritt bezogen – in diesem Fall bis 2016.
Das Gericht begründete die Entscheidung zugunsten des Mannes mit dem Zeitpunkt des neuen Versicherungspflichttatbestands, der durch den Antrag auf Witwerrente im Dezember 2023 entstanden war. Der Rentner war deshalb in den letzten fünf Jahren somit nicht rechtlich versicherungsfrei, sodass die Versicherungsfreiheit nicht greift. Außerdem können die Vorversicherungszeiten der verstorbenen Ehefrau auf die strenge Neun-Zehntel-Regel der KVdR angerechnet werden, sodass die Solidargemeinschaft nicht übermäßig belastet wird.
Das Urteil kritisiert zudem die bisherige Verwaltungspraxis des GKV-Spitzenverbands scharf. Interne Rundschreiben dürfen den Gesetzeswortlaut nicht ersetzen oder zusätzliche Hürden errichten. Für hochbetagte Privatversicherte eröffnet dies erstmals eine realistische Chance, legal in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren – ohne aufwendige Konstruktionen wie Schein-Arbeitsverträge oder Auslandsaufenthalte.
Die Entscheidung betrifft Millionen privatversicherter Rentner, die unter ihren mittlerweile hohen monatlichen Versicherungsprämien leiden. Sie stärkt das Prinzip, dass das Gesetz Vorrang vor internen Verwaltungsvorgaben hat. Eine Revision des Urteils zum Bundessozialgericht ist zugelassen, doch bis zur endgültigen Entscheidung müssen Krankenkassen alle KVdR-Anträge vorläufig prüfen. Sollte das Urteil durch das BSG bestätigt werden, könnte es den Weg für eine bundesweit einheitliche Praxis ebnen und bietet hochbetagten Rentnern eine neue Perspektive auf bezahlbare Krankenversicherung im Alter.
Quelle: Gegen-Hartz.de