Verspätete Anpassung: Rentner zahlen einmalig 4,8 Prozent Pflegebeitrag im Juli
Zum 1. Juli 2025 treten nämlich gleich zwei wichtige Änderungen für Rentnerinnen und Rentner in Kraft. Zum einen handelt es sich um besagte Rentenanpassung, die von der Bundesregierung im April 2025 beschlossen wurde. Alle Rentnerinnen und Rentner wurden darüber bereits schriftlich von der Deutschen Rentenversicherung informiert.
Des Weiteren wird aber auch eine Erhöhung des Pflegebeitrags verspätet wirksam. Diese gilt bereits seit Jahresbeginn, konnte aber nicht eher technisch umgesetzt und berücksichtigt werden. Ab dem 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben – von 3,4 auf 3,6 Prozent. Diese Erhöhung gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die in der ersten Jahreshälfte noch den bisherigen niedrigeren Beitrag zahlten. Nun wird die Differenz gleich rückwirkend für sechs Monate einbehalten.
Das wird realisiert durch einen einmalig erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag von 4,8 Prozent ausschließlich für den Monat Juli (3,6 Prozent regulär + 1,2 Prozent Nachzahlung). Ab August 2025 gilt dann dauerhaft der neue Satz von 3,6 Prozent. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro entspricht das im Juli einem einmaligen zusätzlichen Abzug von etwa 12 Euro.
Diese pauschale Regelung ermöglicht eine automatisierte Umsetzung für rund 22 Millionen Rentenbezieher.
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