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PKV

Wechsel in die PKV

Wann und für wen lohnt sich eine private Krankenversicherung?
veröffentlicht am 20.09.2017 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wann lohnt sich ein Wechsel in die PKV?                (c) Ronny Richert / Pixelio.de Wann lohnt sich ein Wechsel in die PKV? (c) Ronny Richert / Pixelio.de(c) Ronny Richert / Pixelio.de
Der Wechsel von der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Da der Weg zurück in eine gesetzliche Kasse schwierig ist, sollte dieser Schritt allerdings wohlüberlegt sein.

2017-09-20T08:35:00+00:00
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Bedingungen für den PKV-Wechsel

Für Freiberufler, Selbständige und Beamte ist der Wechsel in die PKV möglich. Auch Studenten steht die PKV grundsätzlich offen. Arbeitnehmer können sich hingegen nur privat krankenversichern, wenn ihr jährliches sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. 2017 liegt diese Grenze bei 57.600 € brutto im Jahr beziehungsweise 4.800 € im Monat.

Gesundheitsprüfung

Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, erfolgt im Rahmen des Mitgliedsantrags eine Gesundheitsprüfung. Im Antrag müssen explizite Fragen zu Vorerkrankungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wird ein Antragsteller mit bestimmten Vorerkrankungen in die Versicherung aufgenommen, kann es passieren, dass er zusätzlich zum monatlichen Beitrag einen Risikoaufschlag zahlen muss.

Wartezeit

Nach einer allgemeinen Wartezeit von drei Monaten ab Zeitpunkt der Mitgliedschaft, können dann Leistungen in Anspruch genommen werden. Ausnahmen gelten, wenn in dieser Zeit ein Unfall passiert. Die allgemeine Wartezeit gilt für die Versicherung von Krankheitskosten, Krankentagegeld sowie Krankenhaustagegeld. Es gibt außerdem die besondere Wartezeit von acht Monaten. Diese gilt für Kosten, die durch kieferorthopädische sowie Zahnbehandlungen, Entbindung oder Psychotherapie entstehen.
Privat Krankenversicherte sind dazu verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Prinzip der privaten Krankenversicherung (PKV)

Das Prinzip beziehungsweise Modell der privaten Krankenkassen ist ein anderes als das der gesetzlichen, denn es handelt sich bei den privaten Kassen um wirtschaftlich agierende Unternehmen. Es gilt Vertragsfreiheit, eine Pflicht zum Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Aus diesem Grund ist es möglich, dass Antragsteller aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen von einer privaten Kasse abgelehnt werden. Eine Ausnahme gilt für Personen, welche die Voraussetzungen für eine Versicherung im Basistarif erfüllen. Diese müssen von der PKV aufgenommen werden.

Bestimmte Berufsgruppen wie Freiberufler und Beamte profitieren als Mitglieder in einer PKV in der Regel von im Vergleich zu den gesetzlichen Kassen geringeren Kosten. In den privaten Krankenkassen ist eine Anpassung des Tarifs an die Bedürfnisse und Wünsche des Antragstellers möglich, da der Leistungskatalog individuell anpassbar ist. Die Mitglieder zahlen zudem nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Darüber hinaus orientiert sich die Höhe der Beiträge am Gesundheitszustand des Mitglieds, sodass gesunde Personen weniger zahlen als kranke.

Unterschiede der PKV im Vergleich zur GKV

Das Modell der PKV unterscheidet sich deutlich von dem der GKV. Nachfolgend sind einige Beispiele für Unterschiede zwischen beiden Modellen aufgeführt:

Möglichkeit der Ablehnung

Während in der GKV alle Mitglieder unabhängig von ihrem Gesundheitszustand in die Versicherung aufgenommen werden und sich die Höhe der Beiträge am individuellen Gehalt orientiert, ist bei der Prüfung eines Mitgliedsantrags durch die PKV vor allem der Gesundheitszustand relevant. Wer häufig krank ist, schwerwiegende und / oder viele Vorerkrankungen hat oder gar chronisch krank ist, hat zum einen Schwierigkeiten, überhaupt in die Kasse aufgenommen zu werden, und muss zum anderen, falls eine Aufnahme erfolgt ist, hohe Beiträge zahlen.

Risikoklassifikation

Die Beitragshöhe richtet sich außerdem nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang sowie dem Alter beim Eintritt in die PKV. Vor 2012 war außerdem das Geschlecht relevant (Frauen zahlen mehr). Alle seit 2012 abgeschlossenen Verträge beinhalten im Rahmen der Gleichstellung von Mann und Frau Unisex-Tarife. Durch Selbstbeteiligungen, Leistungsverzicht bei bestehenden Erkrankungen oder Rückerstattungen können Mitglieder in der PKV Geld einsparen.

PKV und Elternzeit / Familienversicherung

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen gibt es keine beitragsfreien Zeiten – gezahlt werden muss in jeder Lebenslage, so beispielsweise in der Elternzeit. Zudem muss jedes Familienmitglied selbst versichert sein, eine kostenfreie Mitversicherung von Kindern und Angehörigen wie in der GKV Familienversicherung ist somit nicht möglich.

Vorkasse und Kostenerstattung

Während gesetzlich Krankenversicherte sich nach einem Arztbesuch nicht selbst um die finanzielle Leistungserbringung ihrer Krankenkasse bemühen müssen (Abrechnung der Kosten direkt mit der Kasse durch den Arzt), müssen privat Versicherte die Rechnung für die Behandlungskosten zunächst selbst begleichen. Nach Einreichung bei der Versicherung werden die Kosten erstattet, allerdings häufig nicht in vollem Umfang.

Kinderkrankengeld und PKV

Erkrankt ein minderjähriges Kind, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Ein so genanntes Kinderkrankengeld ist keine Leistung der PKV.

Freie Wahl des Arztes, Heilpraktikers und Krankenhauses

Im Unterschied zur Regelung in den gesetzlichen Kassen haben Privatversicherte eine freie Wahl des Arztes oder Heilpraktikers sowie eine freie Krankenhauswahl.

 

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