Krankenkassen-Insolvenz: Wenn die Kasse Pleite geht
Rettungsanker Fusion
Fusion von Krankenkassen(c) Fotolia.de / Chombosan
Wenn sich zwei Krankenkassen zusammenschließen, entsteht juristisch formal immer eine neue Krankenkasse, welche vollständig als Rechtsnachfolgerin beider bisheriger Kassen eintritt. Die Versicherten werden rechtzeitig über die anstehende Fusion schriftlich informiert. Pünktlich zum Stichtag erhalten Sie automatisch ihre neue Gesundheitskarte mit dem neuen Kassennamen. Um laufende Behandlungen oder begonnene Therapien müssen sich die Versicherten keine Sorgen machen. Alle geltenden Ansprüche bleiben auch nach der Fusion bestehen und werden von der neu entstehenden Kasse übernommen. Ausnahmen können entstehen wenn es sich bei den begonnen Behandlungen um freiwillige Leistungen der alten Krankenkasse handelt.
Welche Leistungen bleiben bei Fusionen gültig?
Alle Pflichtleistungen bleiben nach einer Fusion erhalten. Hierzu zählt der gesamte festgelegte GKV-Leistungskatalog inklusive ärztlicher, zahnärztlicher oder therapeutischer Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte bis hin zu Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld. Auch eine bewilligte Reha oder ambulante Vortsorgekur kann durch die Fusion nicht rückgängig gemacht werden.
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Anders ist es bei freiwilligen Zusatzleistungen. In diesem Bereich kann es durch eine Fusion zu Veränderungen kommen, denn diese freiwilligen Leistungen (Satzungsleistungen) werden nicht automatisch in gleicher Höhe vom Fusionspartner angeboten.
Bezahlt eine Kasse beispielsweise laut Satzung einen Extra-Zuschuss für künstliche Befruchtung, kann diese Leistung in der neuen Satzung komplett fehlen oder anders formuliert sein. Ähnliches gilt etwa im Bereich der Naturheilverfahren oder Reiseschutzimpfungen.
Zahlt meine alte Kasse umstandslos auch exotische Impfungen für einen Urlaub in Übersee, ist das nicht automatisch in der neuen Kasse der Fall. Kann ich in der alten Kasse sechs Osteopathie-Behandlungen pro Jahr mit 80 Prozent bezuschussen lassen, können es in der neuen Kasse nach der Fusion eventuell nur noch 3 Behandlungen mit 75 Prozent Zuschuss sein. Eine anstehende Fusion kann also auch ein Grund sein, die Krankenkasse zu wechseln. Versicherte einer Fusionskasse sollten das Profil der neuen Kasse unter die Lupe nehmen und gegenenfalls auch wechseln, um ihr gewohntes Versorgungsniveau zu erhalten. Natürlich ist auch der umgekehrte Effekt möglich, so dass Versicherte mit einer Fusion neue oder besser ausgestattete freiwillige Leistungen in Anspruch nehmen können.
Worst Case Insolvenz
Logo der City BKK in Abwicklung
Abwicklung nach Schließung – Der Fall City BKK
Im Sommer 2011 wurde die in 14 Bundesländern aktive City BKK wegen dauerhaft ungesicherter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit vom Bundesversicherungsamt (heute Bundesamt für Soziale Sicherung BAS ) geschlossen. Ein Jahr zuvor hatte die Betriebskrankenkasse mit 400 Mitarbeitern, fünf Geschäftsstellen und 130.000 Versicherten vorschriftsgemäß eine drohende Zahlungsunfähigkeit gemeldet, nachdem die Bilanz circa 50 Millionen Euro rote Zahlen aufwies.
Insolvenz von Krankenkassen(c) Getty Images / Ralf Geithe
