Körperschaft des öffentlichen Rechts

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine rechtsfähige, mitgliedschaftlich organisierte Verwaltungseinheit, die mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung beauftragt ist und unter staatlicher Aufsicht steht.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind als Teil des Sozialversicherungssystem eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie sind von den privaten Krankenversicherungen, als profitorientierte Unternehmen zu unterscheiden.