Leistungserbringer

Als Leistungserbringer werden diejenigen Personengruppen bezeichnet, mit denen Krankenkassen zwecks Versorgung der Versicherten zusammenarbeiten, die also im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüber den Versicherten Leistungen erbringen.
Rechtlicher Hintergrund
Beispiele für Leistungserbringer
Zu den Leistungserbringern im GKV-System zählen beispielsweise:
- Vertragsärzte
- Vertragszahnärzte
- Psychotherapeuten
- Physiotherapeuten
- Ergotherapeuten
- Krankenhäuser
- Reha-Einrichtungen
- Sanitätshäuser
- Apotheken
- Arzneimittelhersteller
- Hebammen
- Pflegedienste
- Unternehmen für Krankentransporte
Kostenträger und Leistungserbringer