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Leistungserbringer

Leistungserbringer

Als Leistungserbringer werden diejenigen Personengruppen bezeichnet, mit denen Krankenkassen zwecks Versorgung der Versicherten zusammenarbeiten, die also im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüber den Versicherten Leistungen erbringen.

Rechtlicher Hintergrund 

Hintergrund dieser Beziehungen ist das sogenannte Sachleistungsprinzip, auf welchem die GKV fußt. Danach erhalten die Versicherten von ihrer Krankenkasse sämtliche Sach- und Dienstleistungen in Natur, ohne hierfür in Vorleistung gehen zu müssen. Die Krankenkassen sind folglich verpflichtet, den Versicherten benötigte Leistungen in Natur zu verschaffen. Zu diesem Zweck schließen sie Verträge mit bestimmten Personen bzw. Unternehmen, den Leistungserbringern. Diese regeln etwa die Modalitäten der Leistungserbringung oder Vergütungsfragen.

Beispiele für Leistungserbringer

Zu den Leistungserbringern im GKV-System zählen beispielsweise:

  • Vertragsärzte
  • Vertragszahnärzte
  • Psychotherapeuten
  • Physiotherapeuten
  • Ergotherapeuten
  • Krankenhäuser
  • Reha-Einrichtungen
  • Sanitätshäuser
  • Apotheken
  • Arzneimittelhersteller
  • Hebammen
  • Pflegedienste
  • Unternehmen für Krankentransporte

     

Kostenträger und Leistungserbringer
 

Leistungserbringer im GKV-System
Schema für Abrechnung und Leistungserbringung in der GKV

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