Liste der AOK

Eine Kassenart-Variante innerhalb der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen oder kurz AOK. Die elf derzeit existierenden AOKs sind als Krankenkasse rechtlich jeweils eigenständig, erheben unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge und bieten keine einheitlichen Satzungsleistungen an. Länderübergreifend treten die AOK unter einheitlichem Signet auf und sind im AOK Bundesverband organisiert. 


Allgemeine Ortskrankenkassen

AOK Baden-Württemberg
AOK | Baden-Württemberg
17,59%
- stabil
AOK Bayern
AOK | Bayern
17,29%
- stabil
AOK Hessen
AOK | Hessen
17,58%
0,49%
AOK Niedersachsen
AOK | Niedersachsen
17,58%
0,28%
AOK Nordost
AOK | Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
18,10%
- stabil
AOK NordWest
AOK | Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
17,59%
0,20%
AOK PLUS
AOK | Sachsen, Thüringen
17,70%
- stabil
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK | Rheinland-Pfalz, Saarland
17,07%
- stabil
AOK Rheinland/Hamburg
AOK | Hamburg, Nordrhein-Westfalen
17,89%
0,30%
AOK Sachsen-Anhalt
AOK | Sachsen-Anhalt
17,49%
0,39%

Historische Entstehung der AOK

Die ersten Ortskrankenkassen gingen schon im 19. Jahrhundert aus der Sozialpolitik Otto von Bismarcks hervor. Damals noch etwa 8000 Ortskrankenkassen schlossen sich über die Jahrhunderte zu immer größeren Körperschaften zusammen. Die meisten der verbliebenen elf AOKs arbeiten heute bundeslandspezifisch. bei einigen erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich aber auch über mehrere Bundesländer.

AOK heute

Die Mitglieder, also die Versicherten, der Allgemeinen Ortskrankenkassen machen in Deutschland fast ein Drittel der Bevölkerung aus, zudem ist die Hälfte der Pflegebedürftigen deutschen Mitglied bei einer AOK.

Der Fokus der Versorgung liegt bei den AOKs auf regionaler Verankerung. Bundesweit existieren mehr als 1200 Geschäftsstellen. Auch im europäischen Ausland, etwa in Frankreich und den Niederlande, gibt es AOK-Niederlassungen.

Juristisch gesehen agieren AOKs als ,,Körperschaften öffentlichen Rechts’’, die als Behörden Verwaltungsakte erlassen können.

Prinzip Selbstverwaltung

Ein wichtiger institutioneller Aspekt der Allgemeinen Ortskrankenkassen ist das Prinzip der Selbstverwaltung. Der Verwaltungsrat einer AOK besteht zu einer Hälfte aus Versicherten- und zur anderen Hälfte aus Arbeitgebervertretern. Zu den Kompetenzen des Verwaltungsrates gehört die Wahl des Verwaltungsvorstands, die Festlegung der Höhe des Zusatzbeitrages, sowie Beschlüsse über den Haushalt der Krankenkasse und ihre Satzung. Der im Rahmen der alle sechs Jahren stattfindenden Sozialwahlen von Versicherten und Arbeitgebern gewählte Verwaltungsrat ist ehrenamtlich. Daneben gibt es einen hauptamtlichen Vorstand, der die AOK gerichtlich und außergerichtlich vertritt sowie den laufenden Betrieb leitet.

AOK Bundesverband als Dachverband

Die einzelnen AOKn werden durch den AOK-Bundesverband vertreten. Dieser repräsentiert die Interessen des AOK-Systems auf der politischen Ebene (G-BA) sowie in der Interaktion mit den AOK-Vertragspartnern und anderen Leistungserbringern sowie anderen Verbänden gesetzlicher Krankenkassen.