Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Geringverdienergrenze

Bis zu der Geringverdienergrenze muss der Arbeitgeber die Beiträge für Versicherte im Rahmen der betrieblichen Berufsausbildung selbst tragen. Die Geringverdienergrenze beträgt zur Zeit 325,00 Euro.





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