Freiwilliges Soziales Jahr FSJ / FÖJ und Krankenversicherung
Das Jahr soll grundsätzlich dazu dienen, sich in einer sozialen Einrichtung zu engagieren. Dadurch sammelst du nicht nur Erfahrungen die dich bereichern können, sondern das Jahr kann dir auch als Orientierung für deinen zukünftigen Berufsweg behilflich sein. So kannst du einen Einblick in den Arbeitsalltag erhalten und lernst neue Menschen kennen, übst dich in praktischen Dingen und bewältigst neue Herausforderungen die dich im besten Falle bereichern und dich vielleicht sogar prägen.
Gesetzliche Grundlage für FSJ
FSJ FÖJ und krankenversicherung
Für FSJler besteht laut § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V eine Versicherungspflicht. Das heißt, du musst in dem Zeitraum gesetzlich krankenversichert sein. Dabei wird der Beitrag wird von den jeweiligen Trägern übernommen, somit kommen auf dich keine weiteren Versicherungskosten zu. Allerdings kann das FSJ nicht als ein Arbeitsverhältnis gewertet werden, obwohl die Freiwilligen eine vergleichende Rechtsstellung wie Auszubildende haben.
Einsatzbereiche im Freiwilligen Sozialen Jahr
Die möglichen Einsatzbereiche in einem freiwilligen Jahr sind wirklich vielfältig. Du kannst dir zum Beispiel eine Kindertagesstätte suchen, ein Kulturzentrum, ein Sportverein, oder eine politischen Organisation. Oft sind es also Einrichtungen die eine gesellschaftliche Relevanz aufweisen. Das FSJ kannst du nur über einen anerkannten Träger absolvieren. Die Träger sind für die rechtmäßige Durchführung des FSJ verantwortlich und müssen deine pädagogische Begleitung während des Freiwilligendienstes sicherstellen. Über die Träger werden dir verschiedene Einsatzstellen zur Auswahl gestellt.
FÖJ - Freiwilliges ökologisches Jahr(c) Bela Geletneky / pixabay / CC0
Weitere Informationen erhältst du auch auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und über Bundes-Freiwilligendienst.de
Zudem stellt das BMFSFJ eine Übersicht der Organisationen und Verbände zur Verfügung die als anerkannte Träger zugelassen sind. Die Übersicht findest du hier.
Taschengeld - Wie viel kann ich verdienen?
Während deines Engagements bei einer sozialen oder gemeinwohlorientierten Einrichtung bekommst du meistens keinen monatlichen Gehalt sondern Taschengeld, als eine Art Aufwandsentschädigung. In der Regel erhältst du circa 360 Euro Taschengeld im Monat.
Ob weitere Geld-oder Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung oder Arbeitskleidung hinzukommen hängt von deiner Einrichtung und vom Träger ab. Zudem erhältst du einen Freiwilligenausweis mit dem du Anspruch auf einige Vergünstigungen hast.
Deine Eltern haben während des Freiwilligendienstes weiter Anspruch auf Kindergeld.
Krankenversicherung im FSJ oder FÖJ
Wer einen Freiwilligendienst ausübt muss in dem betreffenden Zeitraum auch gesetzlich versichert sein. Die Tätigkeiten die während eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) ausgeübt werden, entsprechen im sozialversicherungsrechtlichen Sinne einem normalen Beschäftigungsverhältnis. Deshalb unterliegen diese Tätigkeiten grundsätzlich auch einer Versicherungspflicht. Diese Versicherungspflicht in der GKV gilt auch dann, wenn Ihr vor dem Antritt des Freiwilligendienstes privat krankenversichert wart.
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden laut § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IV von den jeweiligen Trägern des FSJ oder FÖJs übernommen. Das heißt, anders als beim regulären Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die ihre Versicherungsbeiträge zur Hälfte selber zahlen, fallen hier keine eigenen Beitragskosten an. Der Versicherungsschutz ist jedoch der gleiche.
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