Vertragspsychotherapeut

Ein Vertragspsychotherapeut ist ein approbierter Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, der zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugelassen ist. Vertragspsychotherapeuten dürfen psychotherapeutische Leistungen zulasten der Krankenkassen erbringen und über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnen.
Vertragspsychotherapeuten sind ein zentraler Bestandteil der ambulanten psychischen Gesundheitsversorgung. Sie gewährleisten den Zugang zu qualifizierter Psychotherapie für gesetzlich Versicherte und tragen zur Früherkennung, Behandlung und Prävention psychischer Erkrankungen bei.
Zulassung und Voraussetzungen
Die Tätigkeit als Vertragspsychotherapeut basiert auf dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), insbesondere den Regelungen zur vertragsärztlichen Versorgung (§§ 72–117 SGB V). Weitere gesetzliche Grundlagen bilden das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Um als Vertragspsychotherapeut tätig zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Eintrag ins Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung
- Fachkundenachweis in einem Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie, systemische Therapie)
- Zulassung durch den zuständigen Zulassungsausschuss der KV
Die Zulassung ist in der Regel an einen bestimmten Vertragsarztsitz und einen Versorgungsauftrag gebunden.
Leistungen von Vertragspsychotherapeuten
Vertragspsychotherapeuten behandeln psychische Erkrankungen mittels wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren. Dazu zählen unter anderem:
- Diagnostik psychischer Störungen
- Einzel- und Gruppentherapien
- Akutbehandlungen
- Probatorische Sitzungen
- Psychotherapeutische Sprechstunden
Alle Leistungen müssen im Einklang mit der Psychotherapie-Richtlinie stehen und über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit der GKV abgerechnet werden.