Ausbildungsvergütung

In dem Ausbildungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Auszubildendem ist die Höhe der Vergütung festgeschrieben. Diese gehört zu den beitragspflichtigen Einnahmen, Sozialversicherungsbeiträge müssen abgeführt werden. In der Regel werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, nur das kassenindividuelle Zusatzbeitrag muss allein vom Auszubildenden übernommen werden. Der Arbeitgeber trägt allerdings die Beiträge allein, wenn die Ausbildungsvergütung monatlich 325 Euro nicht übersteigt.