Von Akupunktur bis Reflextherapie: AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Naturheilverfahren
veröffentlicht am 19.03.2015 von Redaktion krankenkasseninfo.de
2015-03-19T12:53:00+01:00 Ab dem 1. April ist für die Versicherten eine anteilige Kostenerstattung für Behandlungen mit Akupunktur, Phytotherapie, Hydrotherapie oder Reflextherapie möglich. Erstattet werden 50 Prozent der anfallenden Kosten mit einem jährlichen Höchstbetrag von 50 Euro.
Die anbietenden Ärzte müssen über eine Zusatzqualifikation für Naturheilverfahren oder Akupunktur aufweisen. Eine Liste der teilnehmenden Ärzte ist bei der AOK auf Anfrage erhältlich. Die AOK beteiligt sich an den Kosten zu 50 Prozent, maximal mit 50 Euro pro Kalenderjahr.
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