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Naturheilverfahren

Von Akupunktur bis Reflextherapie: AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Naturheilverfahren

veröffentlicht am 19.03.2015 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Akupunktur und KrankenkasseBild vergrößernAkupunktur und Krankenkasse(c) Sabine Weiße / pixelio.de
Versicherte der AOK in Sachsen-Anhalt können ab dem kommenden Quartal neue Zusatzleistungen im Bereich Naturheilverfahren in Anspruch nehmen. Das hat der Verwaltungsrat der AOK beschlossen und bekannt gegeben.

2015-03-19T12:53:00+01:00
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„Wir wissen, dass viele Menschen Naturheilverfahren nutzen möchten. Diesem Wunsch kommen wir jetzt nach“, so Susanne Wiedemeyer, Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Sachsen-Anhalt.

Ab dem 1. April ist für die Versicherten eine anteilige Kostenerstattung für Behandlungen mit Akupunktur, Phytotherapie, Hydrotherapie oder Reflextherapie möglich. Erstattet werden 50 Prozent der anfallenden Kosten mit einem jährlichen Höchstbetrag von 50 Euro.

Die anbietenden Ärzte müssen über eine Zusatzqualifikation für Naturheilverfahren oder Akupunktur aufweisen. Eine Liste der teilnehmenden Ärzte ist bei der AOK Sachsen-Anhalt auf Anfrage erhältlich. Die AOK Sachsen-Anhalt beteiligt sich an den Kosten zu 50 Prozent, maximal mit 50 Euro pro Kalenderjahr.

   

 

 

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