Phytotherapie
Die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) nutzt Pflanzen und deren Bestandteile (z.B. Blüten, Blätter, Früchte oder Wurzeln) zur Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten. Ihr Ursprung liegt im überlieferten Wissen der traditionellen Naturheilkunde, die moderne Phytotherapie folgt jedoch den Grundsätzen der modernen Medizin und ist als ergänzende Behandlungsform weitgehend anerkannt.
Dennoch gehören phytotherapeutische Behandlungen (wie z.B. die Aromatherapie) und Medikamente nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen somit vom Patienten aus eigener Tasche gezahlt werden. Einige Krankenkassen erstatten die Kosten aber im Rahmen einer Satzungsleistung.
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Anwendungsbereiche und Wirksamkeit
Für die in der Phytotherapie eingesetzten Heilpflanzen existiert eine Vielzahl verschiedener Darreichungsformen. So können die Pflanzen bzw. deren therapeutisch wirksamen Pflanzenteile als Saft, Tee oder Pulver verabreicht oder zu Salben, Tinkturen oder Pillen verarbeitet werden. Beliebte Phytopharmaka sind z.B. Johanniskraut, Gingko, Baldrian, Thymian oder Holunder. Da es sich bei ihnen um Naturprodukte handelt ist der Wirkstoffanteil von Heilpflanzen erheblich von Klima, Erntezeitpunkt und Verarbeitung abhängig. Bei den in Apotheken und Drogerien erhältlichen Phytopharmaka handelt es sich deshalb in der Regel um Extrakte, die auf einen immer gleichen Wirkstoffanteil eingestellt sind. Die heilende Wirkung phytotherapeutischer Medikamente basiert auf dem komplexen Zusammenspiel verschiedener Inhaltsstoffe (u.a. Mineralstoffe, Bitterstoffe, Gerbstoffe, Vitamine und Spurenelemente) und ist mittlerweile in vielen Fällen wissenschaftlich nachgewiesen. Aufgrund der hohen Zahl bekannter Heilpflanzen sind die Anwendungsgebiete der Phytotherapie äußerst vielfältig.
Phytotherapie wird unter anderem erfolgreich eingesetzt bei
- Erkältungen,
- Allergien,
- Magen-Darm-Beschwerden,
- Depressionen und
- Schlafstörungen.
Da Phytopharmaka häufig weniger Nebenwirkungen als synthetische Medikamente zeigen werden sie zudem oft bei chronischen und psychosomatischen Beschwerden angewendet.
Risiken und Gefahren
Aufgrund der guten Verträglichkeit werden phytotherapeutische Medikamente besonders bei vergleichsweise geringen Beschwerden zur Selbstbehandlung eingesetzt (z.B. in Form von Tees). Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass trotz aller Natürlichkeit auch Heilpflanzen bei regelmäßiger Einnahme über einen längeren Zeitraum zu Beschwerden und starken Nebenwirkungen wie Magenschmerzen, Durchfall, Fieber oder Hautausschlägen führen können. Zudem können selbst gesammelte Heilpflanzen mit Umweltgiften oder Parasiten belastet sein. Schwangeren und immungeschwächten Menschen wird daher von einer Selbstbehandlung mit Phytopharmaka abgeraten.
Darüber hinaus sollte man bedenken, dass dem Heilerfolg durch Pflanzen trotz ihrer vielseitigen Anwendbarkeit Grenzen gesetzt sind. Bei schweren Erkrankungen oder starken Beschwerden sollte in jedem Fall ein Arzt aufgesucht werden. Gleiches gilt, wenn nach der Einnahme phytotherapeutischer Medikamente Fieber oder Schmerzen auftreten. Außer dem muss beachtet werden, dass hochwertige und zuverlässige Phytopharmaka in der Regel nur in Apotheken erhältlich sind. Diese sind im Gegensatz zu vielen preisgünstigen Präparaten aus Supermärkten oder Drogerien auf Wirksamkeit und Wirkstoffgehalt geprüft und müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Im Zuge der Gesundheitsreform von 2004 wurden nicht verschreibungspflichtige Medikamente von der Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Diese Änderung betraf bis auf wenige Ausnahmen auch Phytopharmaka, die seitdem vom Patienten selbst gezahlt werden müssen. Einige Krankenkassen haben allerdings eine Satzungsleistung beschlossen, die die Erstattung von phytotherapeutischen Arzneimitteln ermöglicht. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass das Medikament durch einen Arzt verordnet wurde, entweder auf einem grünen Rezept oder einem Privatrezept. Das grüne Rezept wird vom Arzt für nicht verschreibungspflichtige pflanzliche Medikamente ausgestellt und dient lediglich dazu, Name und Dosierung zu notieren. In der Regel bezahlt der Patient das Arzneimittel zunächst selbst und reicht anschließend die in der Apotheke erhaltene Quittung und das Rezept bei seiner Krankenkasse ein, die dann den Medikamentenpreis zurückerstattet.
Die Erstattung erfolgt dabei je nach Krankenkasse anteilig oder in voller Höhe und ist meist auf einen jährlichen Höchstbetrag zwischen 50 und 150 Euro begrenzt. Teilweise ist die Kostenübernahme dabei an zusätzliche Bedingungen (z.B. die Beschränkung auf bestimmte Ärzte) gebunden. Bei einigen Krankenkassen werden pflanzliche Medikamente über das Gesundheitskonto des Versicherten abgerechnet. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto nur ein bestimmter Gesamtbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der erstattete Betrag steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die der Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss.
Krankenkassentest
Welche Kassen bieten Kostenübernahme für Phytotherapie?
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten zu einem festgelegten Betrag im Rahmen von Zusatzleistungen oder anderen Modellen ( z.B. Gesundheitskonto, Bonusprogramm ) phytotherapeutische Arzneimittel.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Phytotherapie wird ohne Einschränkung bezahlt
2 Sterne - Einschränkung auf bestimmte Ärzte
1 Stern - nicht überall oder nur im Rahmen eines Gesundheitskontos