Weitere alternative Heilverfahren
Die Anzahl der zugelassenen alternativ- und komplementärmedizinischen Behandlungsverfahren ist groß und steigt von Jahr zu Jahr. Die meisten alternativen Heilverfahren gehören allerdings nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen daher vom Patienten selbst gezahlt werden. Einige gesetzliche Krankenkassen haben allerdings Satzungsleistungen beschlossen, die eine anteilige oder vollständige Kostenerstattung ermöglichen.
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Neben den vergleichsweise bekannten Behandlungsverfahren Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie, Osteopathie und Traditionelle Chinesische Medizin existiert noch eine Vielzahl weiterer alternativer Therapien, die von einigen gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Atemtherapie
- Autogenes Training
- Ayurveda
- Balneo-Phototherapie
- Bioresonanz-Therapie/Mora-Therapie
- Chelat-Therapie
- Eigenbluttherapie
- Elektrotherapie
- Feldenkrais-Methode
- Hydrotherapie
- Kältetherapie/Kryotherapie
- Lichttherapie/Phototherapie
- Ordnungstherapie/Mind-Body-Medizin
- Pilates
- Reflexzonen-Massage
- Thalasso-Therapie
- Wärmetherapie
- Yoga