Gesundheitspolitik

Pflegegeld 2027: Neue Beträge geplant – so viel sollen Pflegebedürftige künftig erhalten

Entlastungsbudget soll das bisherige Pflegegeld ersetzen
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) - Veränderungen beim Pflegegeld ab 2027 Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) - Veränderungen beim Pflegegeld ab 2027(c) Getty Images / biermirm
Die Bundesregierung hat sich auf das Pflegeneuordnungsgesetz verständigt und wird die Pflegereform auf den Weg bringen. Laut Entwurf soll das bisherige Pflegegeld durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden. Die monatlichen Beträge sollen steigen – doch das bedeutet nicht automatisch mehr Geld für Pflegende. 

2026-10-01T11:55:00+00:00

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Die Bundesregierung will im Pflegeneuordnungsgesetz die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2027 grundlegend neu ordnen. Kernstück ist das sogenannte Entlastungsbudget. Es soll an die Stelle des bisherigen Pflegegeldes treten, mit dem Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Nicht zu verwechseln ist das Entlastungsbudget mit dem so genannten Entlastungsbetrag. Diese niedrigschwellige Leistung von derzeit 131 Euro im Monat soll nicht verschwinden, sondern umgebaut werden und mit in das Gesamtbudget einfließen.  

Entlastungsbudget statt Pflegegeld 

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll das Entlastungsbudget je nach Pflegegrad zwischen 380 und 1.080 Euro monatlich betragen. Das bisher gezahlte Pflegegeld liegt zwischen 347 und 990 Euro.

Pflegegeld 2026 und geplantes Entlastungsbudget 2027

Pflegegrad Pflegegeld 2026 Entlastungsbudget 2027* Veränderung pro Monat
Pflegegrad 1 kein Pflegegeld kein Entlastungsbudget –
Pflegegrad 2 347 Euro 380 Euro +33 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro 630 Euro +31 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro 890 Euro +90 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro 1.080 Euro +90 Euro

*Stand: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Damit steigt der monatliche Zahlbetrag bei Pflegegrad 2 beispielsweise von derzeit 347 Euro auf 380 Euro. Bei Pflegegrad 5 wären es statt 990 Euro künftig 1.080 Euro. 

Höherer Betrag bedeutet nicht automatisch mehr Leistung

Auf den ersten Blick profitieren Pflegebedürftige von den höheren monatlichen Beträgen. Allerdings lässt sich die Tabelle nicht als reine Erhöhung des bisherigen Pflegegeldes verstehen. Mit der Pflegereform sollen mehrere bislang getrennte Leistungen neu gebündelt werden. Nach dem Regierungsentwurf sollen unter anderem Leistungen, die derzeit zusätzlich zum Pflegegeld zur Verfügung stehen, teilweise in die neue Budgetstruktur einfließen. Der höhere monatliche Betrag bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass Pflegebedürftige unter dem Strich entsprechend mehr Geld zur Verfügung haben.

Weniger Bürokratie bei Einzelleistungen 

Das bisherige Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige sichergestellt wird. Über die Verwendung des Geldes können Pflegebedürftige grundsätzlich selbst entscheiden. Dieses Prinzip soll beim neuen Entlastungsbudget weitgehend erhalten bleiben. Gleichzeitig will die Bundesregierung das komplizierte System aus verschiedenen Einzelleistungen vereinfachen. Neben dem Entlastungsbudget sind weitere neue Budgets vorgesehen, unter anderem für professionelle Pflegedienste sowie Unterstützungsangebote im Alltag.

Finanzielle Stabilität für Pflegeversicherung 

Hintergrund der Reform ist die zunehmend schwierige Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. Nach Angaben der Bundesregierung würde ohne Gegenmaßnahmen im Jahr 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro entstehen. Für 2028 werden sogar mehr als 15 Milliarden Euro erwartet. Neben Änderungen auf der Leistungsseite sieht das Gesetz deshalb auch höhere Einnahmen vor. Unter anderem soll der Beitragszuschlag für Kinderlose ab Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Noch ist das neue Pflegegeld nicht endgültig beschlossen

Neue Beträge gelten noch nicht endgültig

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 zunächst den Regierungsentwurf des neuen Gesetzes beschlossen. Nun folgen die Beratungen im Bundestag und Bundesrat. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können einzelne Regelungen und Beträge noch verändert werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gelten weiterhin die bisherigen Beträge für das Pflegegeld von 347 Euro bis 990 Euro monatlich.

 

 

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