Leistungen bei Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige dann, wenn bei der Pflegebegutachtung 47,5 bis unter 70 Punkte festgestellt werden. Bewertet wird dabei nicht mehr der zeitliche Pflegeaufwand wie früher, sondern der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Typisch für den Pflegegrad 3 ist, dass Pflegebedürftige Unterstützung in mehreren Bereichen des täglichen Lebens benötigen, zum Beispiel bei der Körperpflege, Ernährung, Orientierung oder der Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen.
Bewilligung von Pflegeggrad 3
Nach dem Antrag auf Pflegeleistungen besucht ein Gutachter den Betroffenen zu Hause oder im Pflegeheim. Die Beurteilung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das sechs Lebensbereiche umfasst:
1. Mobilität (zum Beispiel Aufstehen, Fortbewegen, Treppensteigen)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Orientierung, Gespräche führen, Entscheidungen treffen)
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zum Beispiel Unruhe, Ängste, aggressives Verhalten)
4. Selbstversorgung (zum Beispiel Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken)
5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (zum Beispiel Medikamente, Verbände, Therapien)
6. Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (Tagesstruktur, Beschäftigung, soziale Teilhabe)
Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich die Gesamtpunktzahl und damit der Pflegegrad. Ein Pflegetagebuch hilft dabei, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf sichtbar zu machen und ein realistisches Gutachten zu erhalten.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
Entscheiden sich Pflegebedürftige für die Pflege zuhause, bekommen sie das volle Pflegegeld zur freien Verfügung ausbezahlt. Bei Pflegegrad 3 erhalten sie 599 Euro pro Monat. Wenn Pflegebedürftige außerdem Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, dann verringert das ihren Anspruch auf Pflegegeld anteilig. Die Kosten müssen sie nicht nachweisen, jedoch sind sie halbjährlich zu einem sogenannten Beratungseinsatz verpflichtet. Hier können Pflegebedürftige persönliche Fragen stellen und erhalten umfassendes Pflegewissen. Die Beratungstermine sind kostenfrei.
Für eine professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst stehen dem Pflegebedürftigen 1.497 Euro im Monat zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Kombinationsleistung
Wer sowohl von Angehörigen als auch vom Pflegedienst unterstützt wird, kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig miteinander kombinieren.
Ein Beispiel: Als pflegebedürftige Person nutzen Sie von den Pflegesachleistungen 75 Prozent, also 1.122,75 Euro von den zur Verfügung stehenden 1.497 Euro. Der volle Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 Euro. 25 Prozent von 599 Euro ergeben ein anteiliges Pflegegeld von 149,75 Euro, über das Sie verfügen können. Beide Leistungen dürfen zusammen höchstens 100 Prozent betragen. Das Verhältnis können Sie jedoch selbst festlegen. Die Kombinationsleistung bietet sich vor allem dann an, wenn Sie nur phasenweise Pflegesachleistungen nutzen. Bei einer regelmäßigen Nutzung kann hingegen schnell der Gesamtbeitrag für die Finanzierung anfallen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegepersonen müssen entlastet werden, so etwa bei Urlaub, Krankheit oder Terminen. Bei der Verhinderungspflege wird der Pflegende stunden- oder tageweise vertreten, während der Gepflegte bei der Kurzzeitpflege vorübergehend stationär betreut wird. Beide Leistungen werden aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro finanziert.
Tages- und Nachtpflege
Die teilstationären Angebote unterstützen pflegende Angehörige und fördern ihre sozialen Kontakte. Mit dem Pflegegrad 3 stehen dem Gepflegten zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen 1.357 Euro pro Monat zur Verfügung.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich kann für anerkannte Betreuungsangebote, Haushaltshilfen, Angebote zur Unterstützung im Alltag, teilstationäre Pflege oder ergänzende Betreuungsleistungen ambulanter Dienste genutzt werden.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf technische Hilfsmittel wie einem Pflegebett oder einem Rollstuhl. Außerdem stehen ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel (bis 42 € monatlich) zu.
Hausnotruf
Wenn Betroffene alleine leben und im Notfall nicht selbst telefonieren können, beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 25,50 Euro monatlich am Hausnotrufsystem.
Wohnraumanpassung
Um Stolperfallen oder Barrieren zu reduzieren, sind Umbaumaßnahmen bis 4.180 Euro pro Maßnahme förderfähig. Dazu zählen zum Beispiel:
• Badumbau
• Treppenlift
• Haltegriffe
• Türverbreiterungen
Pflegeheim: Leistungen bei stationärer Pflege
Zieht eine Person mit Pflegegrad 3 ins Pflegeheim, übernimmt die Pflegeversicherung 1.319 Euro monatlich für pflegebedingte Aufwendungen.
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Betroffene aber weiterhin selbst tragen. Je länger jemand im Heim lebt, desto höher fällt der prozentuale Zuschuss zum Eigenanteil aus.
Weitere Unterstützungsangebote bei Pflegegrad 3
• Pflegeberatung (§7a SGB XI): individuelle Hilfen, Organisation der Pflege
• Pflegekurse: für Angehörige und Ehrenamtliche, kostenlos
• Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz bei akuter Pflegesituation
• Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich für Pflege-WGs
• Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis 53 Euro monatlich zur Nutzung anerkannter Apps oder digitaler Dienste
