Pflege

Leistungen bei Pflegegrad 2

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 2?Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 2?KI generiert mit GPT‑5.1
Mit dem Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen, das sowohl den Alltag erleichtern als auch die Versorgung sichern soll. So viel steht Ihnen mit Pflegegrad 2 zu:

2025-11-27T12:52:00+00:00

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Laut Definition sind unter dem 2. Pflegegrad Personen zu fassen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Damit sind auch Menschen gemeint, die im Alltag vielleicht weniger eingeschränkt sind, beispielsweise wenn infolge eines Schlaganfalls der Bewegungsapparat gestört ist. Ob Pflegegrad 2 vorliegt, hängt jedoch immer von der Gesamtbewertung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten ab.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen

In der häuslichen Pflege für einen Angehörigen können Sie zwischen dem Pflegegeld (347 Euro monatlich) und den Pflegesachleistungen (796 Euro monatlich) wählen. Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Familienmitglieder oder eine privat organisierte Pflegeperson die Versorgung übernehmen. Die Pflegesachleistungen (796 Euro monatlich) werden für professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst bewilligt. Beide Varianten lassen sich auch als Kombinationsleistung flexibel miteinander verbinden, sodass ein Teil der Pflege durch Angehörige und ein Teil durch den Pflegedienst erfolgt. 

Pflegehilfsmittel

Zur weiteren Versorgung zu Hause gehören außerdem Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Diese werden bei Pflegegrad 2 monatlich mit bis zu 42 Euro bezuschusst. Für den längerfristigen Pflegealltag können auch technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl, Rollator oder der Hausnotruf beantragt werden. Falls bauliche Veränderungen notwendig sind, um die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern oder die Pflege zu erleichtern, können Sie über die Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. Dazu zählen beispielsweise barrierefreie Badumbauten, Handläufe, Türverbreiterungen oder Rampen.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Außerdem können Personen mit dem Pflegegrad 2 Unterstützung bei einer stationären Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Für bis zu acht Wochen im Jahr steht hierfür ein Betrag aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Außerdem kann Verhinderungspflege beantragt werden.
Wird der Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 eigentlich von Angehörigen unterstützt und gepflegt und ist diese Pflegeperson verhindert, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zu einer vorübergehenden Ersatzpflege. Diese kann ambulant oder stationär organisiert werden und wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege finanziert. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige gelten besondere Höchstgrenzen; bei Pflegegrad 2 beträgt die Grenze für die eigentlichen Pflegeaufwendungen grundsätzlich 694 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich nachgewiesene Aufwendungen, etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall, berücksichtigt werden.

Wird der Anspruch auf Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr nicht geltend gemacht, erhöht sich nicht mehr automatisch ein gesonderter Anspruch auf 2.418 Euro für sechs Wochen. Stattdessen kann der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro flexibel für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege eingesetzt werden. Die frühere Regelung mit 1.612 Euro für 28 Tage beziehungsweise 2.418 Euro für sechs Wochen ist für das Jahr 2026 nicht mehr aktuell. 

Entlastungsbetrag und Entlastungspflege

Zusätzlich steht Ihnen der monatliche Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) zur Verfügung, der für die Unterstützung im Alltag, Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder anerkannte Entlastungsdienste genutzt werden kann. 

Pflegende Angehörige können weitere Entlastungsangebote in Anspruch nehmen: Die Verhinderungspflege greift, wenn die reguläre Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert ist und eine Ersatzpflege organisiert werden muss. Die ambulante Kurzzeitpflege hingegen ermöglicht eine zeitlich befristete Unterbringung in einer stationären Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in akuten Krisensituationen. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden, um die Entlastungsmöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.

Neben der rein häuslichen Versorgung stehen Ihnen auch teilstationäre Angebote, wie die Tages- und Nachtpflege, offen. Diese Einrichtungen übernehmen stunden- oder tagesweise die Betreuung, während Pflegebedürftige weiterhin zu Hause leben. Diese Leistungen können zusätzlich zu den häuslichen Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne dass sie auf diese angerechnet werden. Sollte die häusliche Versorgung nicht mehr ausreichen, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten einer vollstationären Pflege im Pflegeheim.

Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

Neben der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch können bis zu 4.180 Euro für die pflegegerechte Wohnraumanpassung, zum Beispiel für einen Zuschuss zu einem Treppenlift oder Wannenlift, beantragt werden. Der Zuschuss kann bei einer erneuten Veränderung der Pflegesituation erneut beantragt werden. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss insgesamt bis zu 16.720 Euro betragen.
Für ein Hausnotrufsystem kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf ein technisches Pflegehilfsmittel bestehen. Bei technischen Pflegehilfsmitteln müssen Versicherte ab 18 Jahren grundsätzlich zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro, zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen.
Es können kostenlose Beratungsbesuche in Anspruch genommen werden. Pflegebedürftige des Pflegegrades 2, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen grundsätzlich einmal halbjährlich einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Außerdem existieren kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
Ambulant betreute Wohngruppen werden unter bestimmten Voraussetzungen gesondert gefördert. Pflegebedürftige können zusätzlich zu den sonstigen ambulanten Leistungen einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich erhalten. Für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe kann außerdem eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 Euro je anspruchsberechtigter Person beantragt werden; der Gesamtbetrag ist auf 10.452 Euro je Wohngruppe begrenzt.

Beratung für Pflegende

Der Leistungsumfang wird außerdem durch umfassende Beratungsangebote ergänzt: Sie haben Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung, die Ihnen hilft, alle Leistungen zu verstehen und optimal zu nutzen. Zudem sind Beratungsbesuche verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Sie dienen der Qualitätssicherung und bieten praktische Unterstützung bei Fragen rund um Pflege, Hilfsmittel und Entlastungsangebote. 

 

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