Leistungen bei Pflegegrad 2
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
In der häuslichen Pflege für einen Angehörigen können Sie zwischen dem Pflegegeld (347 Euro monatlich) und den Pflegesachleistungen (796 Euro monatlich) wählen. Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Familienmitglieder oder eine privat organisierte Pflegeperson die Versorgung übernehmen. Die Pflegesachleistungen (796 Euro monatlich) werden für professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst bewilligt. Beide Varianten lassen sich auch als Kombinationsleistung flexibel miteinander verbinden, sodass ein Teil der Pflege durch Angehörige und ein Teil durch den Pflegedienst erfolgt.
Pflegehilfsmittel
Zur weiteren Versorgung zu Hause gehören außerdem Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Diese werden monatlich bezuschusst. Für den längerfristigen Pflegealltag können auch technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl, Rollator oder der Hausnotruf beantragt werden. Falls bauliche Veränderungen notwendig sind, um die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern oder die Pflege zu erleichtern, können Sie über die Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. Dazu zählen beispielsweise barrierefreie Badumbauten, Handläufe, Türverbreiterungen oder Rampen.
Entlastungsbetrag und Entlastungspflege
Zusätzlich steht Ihnen der monatliche Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) zur Verfügung, der für die Unterstützung im Alltag, Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder anerkannte Entlastungsdienste genutzt werden kann.
Pflegende Angehörige können weitere Entlastungsangebote in Anspruch nehmen: Die Verhinderungspflege greift, wenn die reguläre Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert ist und eine Ersatzpflege organisiert werden muss. Die ambulante Kurzzeitpflege hingegen ermöglicht eine zeitlich befristete Unterbringung in einer stationären Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in akuten Krisensituationen. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden, um die Entlastungsmöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.
Neben der rein häuslichen Versorgung stehen Ihnen auch teilstationäre Angebote, wie die Tages- und Nachtpflege, offen. Diese Einrichtungen übernehmen stunden- oder tagesweise die Betreuung, während Pflegebedürftige weiterhin zu Hause leben. Diese Leistungen können zusätzlich zu den häuslichen Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne dass sie auf diese angerechnet werden. Sollte die häusliche Versorgung nicht mehr ausreichen, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten einer vollstationären Pflege im Pflegeheim.
Beratung für Pflegende
Der Leistungsumfang wird außerdem durch umfassende Beratungsangebote ergänzt: Sie haben Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung, die Ihnen hilft, alle Leistungen zu verstehen und optimal zu nutzen. Zudem sind Beratungsbesuche verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Sie dienen der Qualitätssicherung und bieten praktische Unterstützung bei Fragen rund um Pflege, Hilfsmittel und Entlastungsangebote.
