Pflegedienst

Ein Pflegedienst ist eine Einrichtung, die pflegebedürftige Menschen ambulant oder stationär versorgt und betreut. Pflegedienste übernehmen dabei Leistungen der Grundpflege, Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Unterstützung – je nach Bedarf und Pflegegrad des Patienten.
Zulassung und Träger
Pflegedienste können öffentlich (z. B. Kommunen), freigemeinnützig (z. B. Rotes Kreuz, Diakonie, Caritas) oder privatwirtschaftlich organisiert sein.
Pflegedienste müssen durch die Pflegekassen zugelassen sein, um Leistungen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung abrechnen zu können. Sie unterliegen der Qualitätskontrolle durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. durch den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung.
Arten von Pflegediensten
Ambulanter Pflegedienst
Pflegt Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Die Leistungen werden individuell vereinbart und richten sich nach dem Pflegegrad. Häufigste Leistungen sind Körperpflege, Verbandswechsel, Medikamentengabe und Hilfe im Haushalt.
Stationärer Pflegedienst (Pflegeheim)
Versorgt Pflegebedürftige rund um die Uhr in einer Einrichtung. Neben Pflege wird auch Unterkunft, Verpflegung und soziale Betreuung bereitgestellt.
Teilstationärer Pflegedienst (z. B. Tagespflege)
Bietet Betreuung tagsüber, während die Nacht im häuslichen Umfeld verbracht wird.
Intensivpflegedienst
Spezialisiert auf Menschen mit besonders hohem medizinischem Bedarf, oft im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege (z. B. Beatmungspflege).
Leistungen durch den Pflegedienst
Zum Leistungsangebot von Pflegediensten zählt vor allem:
- Häusliche Pflege von Pflegebedürftigen ( als Leistung der Pflegeversicherung)
- Häusliche Krankenpflege ( als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, z.B. bei Verbandswechseln oder Injektionen )
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, beispielsweise zur Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags oder bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
- Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei möglichen pflegerischen Fragen, bei der Vermittlung von Hilfsdiensten oder bei der Organisation von Krankentransporten oder Fahrdiensten
Kostenübernahme
Die Kosten für Leistungen eines Pflegedienstes werden – abhängig vom Pflegegrad – teilweise oder ganz durch die Pflegekasse , ggf. kombiniert mit Krankenversicherung, Eigenanteil oder Sozialhilfe übernommen.