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Pflegedienst

Unter einem ambulanten Pflegedienst versteht man die Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in häuslicher und vertrauter Umgebung. Er wird daher oft auch als „häusliche Pflege“ bezeichnet. Ein Pflegedienst bietet Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige ihren Beruf und die Pflege besser koordinieren können.

Leistungen des Pflegedienstes

Zum Leistungsangebot von Pflegediensten zählt vor allem:

  • Unterstützung bei der Führung des Haushalts, unter anderem beim Kochen oder bei der Reinigung der Unterkunft
  • Häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise bei Verbandswechseln oder Injektionen
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, darunter Ernährung, Körperpflege oder bei Förderung der Bewegungsfähigkeit
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, beispielsweise zur Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags oder bei der Aufrechterhaltung von zwischenmenschlichen Kontakten
  • Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei möglichen pflegerischen Fragen, bei der Vermittlung von Hilfsdiensten oder bei der Organisation von Krankentransporten oder Fahrdiensten

Pflegedienst und Pflegeversicherung

Mithilfe eines ambulanten Pflegediensten können Betroffene in häuslicher Umgebung bleiben. Seit 1995 ist die Pflegeversicherung in Deutschland für Pflegedienste zuständig. Personen mit einem Pflegegrad zwei bis fünf erhalten monatlich zwischen 724 EUR und 2.095 EUR.

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