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Pflegedienst

Pflegedienst

Unter einem ambulanten Pflegedienst versteht man die Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in häuslicher und vertrauter Umgebung. Ein Pflegedienst bietet Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige ihren Beruf und die Pflege besser koordinieren können.

Leistungen durch den Pflegedienst

Zum Leistungsangebot von Pflegediensten zählt vor allem:

  • Häusliche Pflege von Pflegebedürftigen ( als Leistung der Pflegeversicherung)
  • Häusliche Krankenpflege ( als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, z.B. bei Verbandswechseln oder Injektionen )
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, beispielsweise zur Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags oder bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei möglichen pflegerischen Fragen, bei der Vermittlung von Hilfsdiensten oder bei der Organisation von Krankentransporten oder Fahrdiensten

Pflegedienst und Pflegeversicherung

Mithilfe eines ambulanten Pflegediensten können Betroffene in häuslicher Umgebung bleiben. Seit 1995 ist die Pflegeversicherung in Deutschland für Pflegedienste zuständig. Personen mit einem Pflegegrad zwei bis fünf erhalten monatlich zwischen 724 EUR und 2.095 EUR von der Pflegekasse

 

 

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