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Urlaub

Krank im Urlaub ohne Chipkarte – Was Sie als Versicherte beachten sollten

veröffentlicht am 21.07.2015 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bei Notfällen im Urlaub ist eine Auslandskrankenversicherung essentiellBild vergrößernBei Notfällen im Urlaub ist eine Auslandskrankenversicherung essentiell(c) Fotolia.de / Rio Patuca Images
Eine Krankheit im Urlaub oder ein Unfall am Ferienort können dem Urlaubsgefühl einen empfindlichen Dämpfer verpassen. So wenig wünschenswert dieses Szenario auch ist – ganz auszuschließen sind gesundheitliche Komplikationen niemals.

2015-07-21T08:01:00+00:00
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Arzt muss auch ohne Chipkarte behandeln

Mit der Chipkarte der Krankenkasse kann jeder behandelnde Arzt am Urlaubsort im In- und Ausland aufgesucht werden. Komplizierter wird es, wenn man ausgerechnet dieses wichtige Dokument im Urlaub verliert oder am Heimatort vergisst und im Ernstfall beim Arzt keine Chipkarte vorweisen kann. Denn die Gesundheitskarte ist das entscheidende Dokument, mit welchem man seinen eigenen Versicherungsschutz und den seiner familienversicherten Angehörigen nachweisen kann. Aber auch in diesem Fall besteht ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Die Identität und auch die Wohnadresse ist dann mit einem anderen Ausweisdokument ( Reisepass, Personalsausweis oder Führerschein ) nachzuweisen, damit eine Abrechnung erfolgen kann.

Privatrechnung droht nach zehn Tagen

Nach der Behandlung hat man als Patient ohne Chipkarte genau zehn Tage Zeit, seinen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder lässt man sich per Fax oder Mail eine Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse zusenden oder man schafft es, innerhalb der Zehntagesfrist die Chipkarte im Original vorzuweisen. Manche Krankenkassen wie zum Beispiel die Techniker Krankenkasse haben eine gut ausgestattete Online-Filiale und bieten dort einen download von Versicherungsnachweisen an. Um diese Funktion nutzen zu können, sollte man seine Login-Daten für den internen Zugang parat haben.    

Geld zurück bis zum Quartalsende möglich

Wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelingt, den Status als gesetzlich Versicherter rechtzeitig nachzuweisen, muss man in den sauren Apfel beißen und die Behandlung zunächst privat bezahlen. Dazu stellt der Arzt oder die Klinik nach zehn Tagen eine Privatrechnung aus, die innerhalb des ausgewiesenen Zahlungszieles zu begleichen ist. Aber auch in diesem Fall kann man sein Geld zurückerhalten und muss nicht auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Eine letzte Nachweisfrist gilt bis zum Ende des Quartals.

Wer also in den Ferienmonaten Juli oder August eine medizinische Behandlung privat bezahlen musste, kann bis Ende September seinen Versicherungsnachweis beim behandelnden Arzt oder der Klinik nachweisen und eine komplette Rückerstattung der Behandlungskosten verlangen. Dafür ist es wichtig, die Rechnung mit allen Kontaktdaten sorgsam aufzubewahren. 


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