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Steuer

Behandlungskosten für psychische Erkrankungen sind steuerlich absetzbar

Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) gibt Tipps für Betroffene
veröffentlicht am 09.08.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Praxis für PsychotherapiePraxis für Psychotherapie(c) Oliver Kepka / pixabay / CC0
Wer aufgrund einer psychischen Erkrankung professionelle Hilfe eines Psychologen oder Psychotherapeuten in Anspruch nimmt, kann die Kosten hierfür unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin und gibt nähere Informationen.

2021-08-09T18:10:00+02:00
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Fahrtkosten und andere Nebenkosten

Im Zusammenhang mit den Behandlungskosten stellt sich zunächst die Frage, ob und inwieweit sich die Krankenkasse hieran beteiligt. Ausschlaggebend sind insoweit Diagnose, Behandlungsdauer und -verfahren. In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten komplett, sofern es sich um eine ärztlich diagnostizierte psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt, beispielsweise Angststörungen oder Depressionen. In diesem Fall lassen sich zumindest damit verbundene Nebenkosten – zum Beispiel Fahrtkosten – als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Erhalten Betroffene von ihrer Krankenkasse hingegen nur einen Zuschuss von ihrer Kasse und müssen die übrigen Kosten der Behandlung selber tragen, können sie diese Belastungen als Krankheitskosten steuerlich geltend machen.

Bei Attest vom Amtsarzt oder MDK

Falls die Krankenkasse die Behandlungskosten weder übernimmt noch bezuschusst, können Betroffene ihre Kosten dann von der Steuer absetzen, wenn sie vor der Behandlung ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeholt haben. Dies gilt etwa bei einem Burnout-Syndrom.

Alles absetzbar bei Überschreiten der Belastungsgrenze

Bei den außergewöhnlichen Belastungen, zu denen steuerlich auch die Krankheitskosten zählen, rechnet das Finanzamt jedoch eine zumutbare Eigenleistung an. Wie hoch diese Belastungsgrenze ist, richtet sich individuell nach der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Überschreiten die Kosten diese zumutbare Belastungsgrenze, können die Kosten im Prinzip unbegrenzt abgesetzt werden, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

 

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