Hauptregion der Seite anspringen
Bonusprogramme

Wann darf ein Bonus der Krankenkasse vom Finanzamt angerechnet werden?

veröffentlicht am 22.07.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bonusprogramme der KrankenkassenBonusprogramme der Krankenkassen(c) Getty Images / 8vFanI
Wer am Bonusprogramm seiner Krankenkasse teilnimmt und von dieser mit Geld belohnt wird. Ob dieser Bonus steuerlich relevant ist oder nicht, hängt davon ab, wofür er gewährt wird.

2021-07-22T11:16:00+00:00
Werbung

Krankenkassen animieren mit ihren Bonusprogrammen zu einem ein gesundheitsbewussten Verhalten ihrer Versicherten. Wer aktiv ist und etwa regelmäßige Vorsorge und Check-Ups, einen regulären BMI oder Nichtraucherstatus nachweisen kann, außer dem Mitglied in einem Fitnessclub oder Sportverein ist, erhält von der Krankenkasse Boni - entweder als Geldzahlung oder als Sachprämie.

Ob das Finanzamt Bonuszahlungen der Krankenkassen von den steuerlich absetzbaren Versicherungsbeiträgen abziehen darf oder nicht, hängt davon ab, wofür der Bonus gewährt wird. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2020 differenziert hier zwischen zwei Möglichkeiten.

Streit um 230 Euro-Bonus

Ein Kläger hatte von seiner gesetzlichen Krankenkasse einen Bonus in Höhe von 230 Euro erhalten, unter anderem für Vorsorgeuntersuchungen, für je eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio und in einem Sportverein sowie eine gesundes Körpergewicht (BMI). Das Finanzamt behandelte diesen pauschal gezahlten Bonus als Beitragserstattung der Krankenkasse und minderte die abzuggsfähigen Sonderausgaben in der Steuererklärung um den Bonusbetrag. Dagegen erhob der Versicherte Klage, die schließlich auch den BFH beschäftigte.

Eigene Kosten entscheidend für den Fiskus

Maßgebend ist nach der differenzierenden Beurteilung der Richter, ob dem Versicherten für die mit dem pauschalen Bonus belohnten Maßnahmen eigene Kosten entstehen – oder nicht. Sofern die pauschalen Boni für Maßnahmen gezahlt werden, die bei dem Krankenversicherten Kosten auslösen und seinen eigenen Aufwand ganz oder teilweise ausgleichen sollen, mindern diese nicht den Sonderausgabenabzug und sind auch nicht als steuerlich relevante Leistung der Krankenkasse anzusehen, so das Gericht. Dies treffe zum Beispiel auf Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Fitnessstudios zu.

Fehle dieser eigene finanzielle Aufwand des Versicherten, stelle sich die Bonuszahlung für ihn als nachträgliche Herabsetzung seiner Gegenleistung für die Erlangung des Krankenversicherungsschutzes und damit als Beitragserstattung dar. In diesem Fall könne der Sonderausgabenabzug gemindert werden.Hiervon seien beispielsweise Boni für gesundheitliche Vorsorge- oder Schutzmaßnahmen, die Bestandteil des Basiskrankenversicherungsschutzes sind, betroffen.

Dasselbe gelte für Boni, die aufgrund des Nachweises eines wasserstandsunabhängigen Verhaltens oder Unterlassens gezahlt werden, etwa für ein gesundes Körpergewicht oder Nichtraucherstatus. Auch insoweit fehle es an einem ausgleichfähigen eigenen Gesundheitsaufwand.

Anderslautendes Urteil von 2016 relativiert 

Mit dem Spruch von 2020 relativierte der BFH ein Urteil von 2016, wonach sämtliche Bonuszahlungen vom Fiskus nicht zu berücksichtigen seien und in der Steuererklärung nicht eingetragen werden brauchen. Durch den neueren Spruch des BFH ist nun klargestellt, dass je nach Art ein Teil der Bonuszahlungen bei der Aufrechung für die Steuer angerechnet werden muss. 

 

[ Az.: X R 16/18]

 

Weiterführende Artikel:
  • Geld zurück beim Verzicht auf Arztbesuche: Wahltarife mit Beitragsrückerstattung
    Für Versicherte, die einen Wahltarif diesen Typs abschließen gilt: Werden innerhalb eines Kalenderjahres keine ärztlichen Leistungen in Anspruch geneommen, greift das Prinzip der Beitragsrückerstattung. Bei Einhaltung der Voraussetzungen ( Leistungsfreiheit) wird eine Prämie ausgezahlt.
  • BMI-Index: Ab wann habe ich Übergewicht?
    Die meisten Krankenkassen vergeben Bonuspunkte für einen BMI-Index, der sich im Normalbereich bewegt. Um diesen Wert zu ermitteln, bracht man nur leicht messbare Angaben zum eigenen Körper. Kennt man die Formel nicht, hilft unser BMI-Rechner.
  • IKK gesund plus bringt Bonusprogramme auf digitalen Kurs
    Magdeburg. In seiner Sitzung am 14. April verständigte sich der Verwaltungsrat der IKK gesund plus zur aktuellen Lage des Gesundheitswesens in der Pandemiesituation sowie auf Möglichkeiten zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen.
  • Wie attraktiv sind die Bonusprogramme der Krankenkassen?
    Die Bonusprogramme der Krankenkassen unterscheiden sich nicht nur nach ihren Inhalten sondern auch nach ihrer Akzeptanz und Beliebtheit bei den Versicherten. Eine Umfrage zeigt dass die Teilnehmerzahlen je nach Krankenkasse sehr stark voneinander abweichen können.
  • "Wir haben unser Bonusprogramm an die aktuelle Lage angepasst" - IKK gesund plus im Interview
    Nahezu jeder vierte Versicherte der IKK gesund plus nimmt am Bonusprogramm der bundesweit geöffneten Krankenkasse teil - einsame Spitze. Pressesprecher Gunnar Mollenhauer erläutert im Interview die möglichen Erfolgsfaktoren des Programms und erklärt die Neuerungen durch Corona und gesetzliche Bestimmungen.

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12954 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien