Außergewöhnliche Belastung
In bestimmten Fällen ist es möglich, einen Teil der Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, wodurch die abzuführenden Einkommenssteuer gemindert werden kann. Durch diese Regelung soll der Steuerzahler bei überdurchschnittlichen hohen Aufwendungen finanzielle entlastet werden.
Im Krankheitsfall entstehen außergewöhnliche Belastungen z.B. durch
• selbst zu zahlende Arztkosten
• Medikamentenzuzahlungen
• Fahrtkosten zu Ärzten und Behandlungen
Die Anerkennung von krankheitsbedingten Ausgaben als außergewöhnliche Belastung erfolgt erst dann, wenn die individuelle Belastungsgrenze des Betroffenen überschritten wird. Diese hängt von der Höhe der Einkünfte, Familienstand und Zahl der Kinder ab.