Leistungen bei Pflegegrad 2 - Was kann ich alles beantragen?
Ist es möglich, dass mein Sohn oder ein Bekannter als Pflegeperson einspringt? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, und welche Leistungen stehen dann zur Verfügung? Ich würde mich sehr über eine ausführliche Antwort und Beratung freuen, um die passende Unterstützung für unsere Situation zu finden.
mit freundlichen Grüßen,
Manfred F. (73) Hannover
Antwort der Redaktion:
Sehr geehrter Herr F., Vielen Dank für Ihren Leserbrief und Ihre offenen Worte. Es ist sehr verständlich, dass Sie sich Gedanken machen – nicht nur um Ihre eigene Versorgung, sondern auch um das Wohl Ihrer Ehefrau. Mit dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, die Sie je nach Situation und Wunsch flexibel einsetzen können. Hier ein Überblick über Ihre Möglichkeiten:
Pflegegeld
Wenn Ihre Pflege – wie bisher – zu Hause durch eine Angehörige oder eine andere private Person erfolgt, erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 347 Euro (Stand: 2025). Dieses Geld können Sie Ihrer Pflegeperson als Anerkennung weitergeben oder für Unterstützung verwenden.
Pflegesachleistungen
Wenn Sie möchten, dass ein ambulanter Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernimmt (z. B. Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, Medikamentengabe), können Sie alternativ Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 796 Euro im Monat beantragen. Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich.
Entlastungsbetrag
Sie haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, den Sie zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, Betreuung oder Angebote zur Entlastung Ihrer Ehefrau nutzen können. Dieser Betrag ist zweckgebunden, aber sehr hilfreich.
Verhinderungspflege
Wenn Ihre Frau einmal ausfällt oder eine Pause braucht, können Sie Verhinderungspflege beantragen. Das heißt: Eine andere Person – zum Beispiel Ihr Sohn oder ein Bekannter – kann vorübergehend einspringen. Dafür stehen Ihnen bis zu 1.685 Euro im Jahr zur Verfügung, plus ggf. ein Anteil aus der Kurzzeitpflege.
Pflege durch Angehörige oder Bekannte
Ja, Ihr Sohn oder auch ein Bekannter kann als Pflegeperson tätig sein. Wichtig ist, dass die Pflege regelmäßig und in gewissem Umfang erfolgt. Eine Schulung ist nicht zwingend, aber hilfreich. Die Pflegekasse bietet kostenlose Kurse für Angehörige an.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wenn Ihre Wohnung angepasst werden muss (z. B. Haltegriffe, Treppenlift), gibt es Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
Beratungsangebote
Ab Pflegegrad 2 ist eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Das ist jedoch auch eine Chance: Ein Pflegeberater kommt zu Ihnen nach Hause, erklärt alle Leistungen im Detail und hilft Ihnen, passende Hilfen zu organisieren.
Unser Rat an Sie:
Wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt) oder an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie eine individuelle Beratung – kostenlos und unverbindlich. Gerne können Sie auch Kontakt zu einem Sozialverband wie dem VdK oder der Caritas aufnehmen. Diese Organisationen unterstützen viele Pflegebedürftige und deren Angehörige bei Anträgen und Fragen.