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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, welche die Pflege einer pflegebedürftigen Person erleichtern oder seine Beschwerden minimieren sollen. Es wird unterschieden zwischen

  • technischen Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Notrufsysteme)
  • Verbrauchsprodukten (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen)

Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor oder kann durch den Gebrauch der Pflegehilfsmittel einer drohenden Behinderung vorgebeugt werden, besteht ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung gegenüber der Pflegekasse. Die Pflegehilfsmittelpauschale liegt bei 40 Euro im Monat. Bei technischen Hilfsmittel müssen pro Pflegehilfsmittel 10 Prozent der Kosten, aber maximal 25 Euro, selbst getragen werden. Besonders teure technische Pflegehilfsmittel werden dem Leistungsempfänger in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt, sodass keine Zuzahlung zu leisten ist.

Im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen werden Pflegehilfsmittel aufgelistet, die von der Pflegeversicherung erstattet bzw. verliehen werden.

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