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Pressemitteilung VIACTIV

VIACTIV erweitert Leistungsangebot

veröffentlicht am 03.02.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

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Zusätzlich zu einem stabilen Beitragssatz erwartet VIACTIV-Versicherte zu Beginn des Jahres eine weitere positive Nachricht. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Ausweitung der Satzungsleistungen bei der VIACTIV Krankenkasse genehmigt.

2023-02-03T12:15:00+00:00
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Bochum, 18.01.2023 | Zusätzlich zu einem stabilen Beitragssatz erwartet VIACTIV-Versicherte zu Beginn des Jahres eine weitere positive Nachricht. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Ausweitung der Satzungsleistungen bei der VIACTIV Krankenkasse genehmigt. Künftig werden die Kosten einer Meningokokken B-Impfung für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr übernommen.

Eine Impfung kann vor dem meist sehr plötzlichen und schnell fortschreitenden Krankheitsbeginn schützen. Umso wichtiger, da die Beschwerden einer Meningokokken B-Erkrankung bei Säuglingen und Kleinkindern weniger deutlich sein können.

Gesundheitskonto für schwangere Frauen

Das Gesundheitskonto für schwangere Frauen wurde um einige Angebote erweitert und stärkt das familienfreundliche Angebot der VIACTIV. Dazu zählen ergänzende Leistungen während der Schwangerschaft und anlässlich der Geburt. Für schwangere Frauen, die bei uns versichert sind, übernehmen wir bereits alle nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate. Seit Anfang des Jahres werden Müttern von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres ihres Kindes nun auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Jodpräparate erstattet.

Die Erweiterung des Leistungsspektrums gilt ebenso für serologische Untersuchungen. Die Kosten für B-Streptokokken- und Toxoplasmose-Tests werden bereits erstattet. Neu ist die Übernahme für die Testung auf Ringelröteln, Windpocken und Zytomegalie (CMV-Antikörpertest). Schwangere Frauen können künftig auch die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Zahnarzt der eigenen Wahl abrechnen.

Die VIACTIV übernimmt jeweils 80 Prozent der Kosten für die oben genannten Zusatzleistungen. Insgesamt steht Versicherten dabei ein Budget von maximal 100 Euro zur Verfügung. Benötigt wird lediglich ihre Rechnung.

Höhere Altersgrenze bei Haushaltshilfen

Nicht alle, die krank werden, können ihren Haushalt alleine weiter bewerkstelligen. Auch bei Schwangerschaften kommt es vor, dass große Beschwerden eine eigenständige Weiterführung der alltäglichen Aufgaben unmöglich machen. In dieser Zeit unterstützt die Krankenkasse mit einer Hilfe im Haushalt. Auch hier gibt es Neuigkeiten. Die Haushaltshilfe wird künftig auch dann gewährt, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Altersgrenze wurde also von 12 Jahre auf 14 Jahre angehoben. Für die Hilfe bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung.

Discovering hands: besondere Diagnoseform

Um auffällige Veränderungen der Brust möglichst früh zu erkennen, übernimmt die VIACTIV ergänzend zur Vorsorge beim Gynäkologen auch die Kosten für die Tastuntersuchung Discovering hands®. Durch die Satzungsänderung erhöht sich der Abrechnungsbetrag auf 58,50 Euro. Auch eine direkte elektronische Abrechnung ist nun möglich. Versicherte müssen die Kosten nicht mehr selbst bezahlen und sich erstatten lassen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der VIACTIV Krankenkasse.

Die VIACTIV betreut mit etwa 1.500 Mitarbeitern bundesweit an nahezu 60 Standorten rund 728.000 Versicherte und 110.000 Firmenkunden, Vertragspartner und Leistungserbringer. Damit ist sie eine der größten Krankenkassen in Deutschland. Hauptsitz ist Bochum (NRW). VIACTIV ist hervorgegangen aus Fusionen der Betriebskrankenkassen namhafter Betriebe: u.a. Krupp, Mannesmann, Opel, Dräger, Evonik, LWL, Werften in Rostock und Wismar.

Weiterführende Artikel:
  • Zusätzliche ( erweiterte ) häusliche Krankenpflege - Grundpflege und Haushalthilfe
    Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die aufgrund einer Erkrankung auf regelmäßige medizinische Versorgung angewiesen sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Diese wird von den Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt.
  • TBU: Dem Brustkrebs tastend auf der Spur
    Taktile Brustuntersuchungen mit Unterstützung durch Sehbehinderte sind eine ergänzende Möglichkeit zur Brustkrebsvorsorge. Immer mehr Krankenkassen kooperieren mit dem Anbieter discovering hands.
  • VIACTIV Krankenkasse hält Beitragssatz stabil
    Die VIACTIV Krankenkasse wird ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Neben Leistungsausweitungen hat der Verwaltungsrat gestern beschlossen, den derzeitigen Beitragssatz beizubehalten. Bochum - Die Versicherten der VIACTIV können mit gleichbleibenden Beiträgen in der Kranken- und Pflegeversicherung in das neue Jahr starten.

 

 

 

 

 

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