Trotz Lockerung: Krankenschein am Telefon bis Ende Mai möglich
Um Patietienten und Ärzte zu schützen, bleibt Corona-Regel in KraftUm ein Infektionsrisiko in Praxen möglichst klein zu halten, können Versicherte eine Krankschreibung inklusive Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit telefonisch erhalten, wenn sie nur leichte Symptome von Erkrankungen der oberen Atemwege haben und diese am Telefon beschreiben. Telefonische Krankeschreibungen gelten maximal für eine Dauer von 7 Tagen und können einmalig um weitere 7 Tage verlängert werden. Ärzte sind angewiesen, sich durch eine eingehende telefonische Befragung von der Arbeitsunfähigkeit zu überzeugen.
Andere Ausnahmeregeln fallen weg
Der Verlängerungsbeschluss des G-BA tritt am 1. April 2022 in Kraft. Alle anderen Corona-Sonderregelungen sollen ab dem 1. April 2022 zurückgenommen werden - mit einer Option auf schnelle unbürokratische Wiedereinführung bei entsprechender pandemischer Lage.
Digitale Therapie nun Standard
Einige der im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen sind mittlerweile zu regelhaften Standards in der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherten umgewandelt worden. So könnten nun regulär Logopädie, Physiotherapie und andere verordnete Heilmittel auch per Videoübertragung von zu Hause aus in Anspruch genonmmen werden.
Weiterhin gelten telemedizinische Expertenberatungen zwischen behandelnden Kliniken in der Intensivbehandlung von COVID-19-Patienten nun als Standardmöglichkeit und unterliegen nicht länger einer Corona-Sonderregelung.
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Video-Sprechstunde: Wie sieht die Zukunft der Arzt-Patienten-Beziehung aus?
Sie soll das Ende langer Anfahrten und Wartezeiten bei Ärzten bringen – die Videosprechstunde. Der Nutzwert für telematische Anwendungen in der Medizin, wie diese, wurde von Experten, nicht zuletzt durch eine Bertelsmann-Studie, schon mehrfach bescheinigt. -
Krankschreibung, Krankentransporte, Videosprechstunden: Corona-Sonderregeln verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März die geltenden Corona-Sonderregeln für Krankschreibungen, Krankentransporte, telefonische Facharzt-Beratung sowie Ärztliche Verordnungen um weitere drei bis sechs Monate verlängert. Die bisher verfügten Ausnahmen wären am 31. März ausgelaufen. -
Elektronische Krankmeldung wird Pflicht: Das gilt ab 1. Oktober
Freitag, dem 1. Oktober 2021 ist es soweit: behandelnde Kassenärzte sind ab diesem Stichtag offiziell zur elektronischen Krankmeldung verpflichtet. -
Physiotherapie und Logopädie bald auch regulär digital
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Unabhängig von Corona-Sonderregelungen können Physiotherapeuten, Logopäden, Sprech- oder Ernährungstherapeuten ihre Behandlungen bald auch regulär telemedizinisch durchführen. Dazu hat der G-BA die Heilmittelrichtlinie geändert. -
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wer ist betroffen und welche Ausnahmen gelten?
Seit dem 15.März 2022 ist die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Kraft getreten. Menschen, die in bestimmten Berufen tätig sind, müssen nun grundsätzlich gegen Corona geimpft oder genesen sein.