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Corona

Trotz Lockerung: Krankenschein am Telefon bis Ende Mai möglich

Um Patietienten und Ärzte zu schützen, bleibt Corona-Regel in Kraft
veröffentlicht am 18.03.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankschreibung per Telefon Krankschreibung per Telefon(c) pixabay / guvo59 / CC0
Telefonische Krankschreibungen ohne physischen Arztkontakt bleiben bei leichten Atemwegserkrankungen erlaubt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verlängerte die entsprechende Corona-Regelung noch einmal um zwei Monate bis Ende Mai. Für Arztpraxen als besondere Orte sei die Regelung weiter sinnvoll.

2022-03-18T17:04:00+00:00
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Um ein Infektionsrisiko in Praxen möglichst klein zu halten, können Versicherte eine Krankschreibung inklusive Feststellung ihrer  Arbeitsunfähigkeit telefonisch erhalten, wenn sie nur leichte Symptome von Erkrankungen der oberen Atemwege haben und diese am Telefon beschreiben. Telefonische Krankeschreibungen gelten maximal für eine Dauer von 7 Tagen und können einmalig um weitere 7 Tage verlängert werden. Ärzte sind angewiesen, sich durch eine eingehende telefonische Befragung von der Arbeitsunfähigkeit zu überzeugen.

Andere Ausnahmeregeln fallen weg

Der Verlängerungsbeschluss des G-BA tritt am 1. April 2022 in Kraft. Alle anderen Corona-Sonderregelungen sollen ab dem 1. April 2022 zurückgenommen werden - mit einer Option auf schnelle unbürokratische Wiedereinführung bei entsprechender pandemischer Lage.

Digitale Therapie nun Standard

Einige der im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen sind mittlerweile zu regelhaften Standards in der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherten umgewandelt worden. So könnten nun regulär Logopädie, Physiotherapie und andere verordnete Heilmittel auch per Videoübertragung von zu Hause aus in Anspruch genonmmen werden.

Weiterhin gelten telemedizinische Expertenberatungen zwischen behandelnden Kliniken in der Intensivbehandlung von COVID-19-Patienten nun als Standardmöglichkeit und unterliegen nicht länger einer Corona-Sonderregelung.

 

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