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Telematik

Video-Sprechstunde: Wie sieht die Zukunft der Arzt-Patienten-Beziehung aus?

Fernbehandlung am Monitor könnte schon bald Alltag sein
veröffentlicht am 12.05.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Video Sprechstunde Video Sprechstunde(c) Fotolia.de / fotodesignart
Sie soll das Ende langer Anfahrten und Wartezeiten bei Ärzten bringen – die Videosprechstunde. Der Nutzwert für telematische Anwendungen in der Medizin, wie diese, wurde von Experten, nicht zuletzt durch eine Bertelsmann-Studie, schon mehrfach bescheinigt.

2016-05-12T09:46:00+00:00
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Gesetzliche Krankenkassen sollen in Zukunft, der Rahmenvereinbarung Telemedizin zu Folge, Behandlungen abseits der Praxen und ihren Wartezimmern anbieten. Im Internet: Via Videosprechstunde, Email, Text-Chat oder Online-Fragebogen. Dazu muss jedoch ein verzahntes und sicheres Gesundheitsnetzwerk existieren.

Krankenkassen testen Videosprechstunde

Aktuell befinden sich die Krankenkassen in verschiedenen Testphasen, um geeignete und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Angebote zu entwickeln. Die DAK Gesundheit bietet in diesem Rahmen beispielsweise einen kostenlosen bundesweit verfügbaren Ärzte-Videochat für alle Diagnosen an. In der Testphase ist das Angebot für Versicherte der DAK Gesundheit montags bis freitags von acht bis 20 Uhr unter www.dak.de/aerzte-videochat erreichbar. Alle telemedizinischen Projekte werd als Pilotprojekt evaluiert.

Die Techniker Krankenkasse testete zusammen mit der Freien Universität Berlin in einem weiteren Pilotprojekt ihren TK-Depressions-Coach mit 1000 Teilnehmern. Das internetgestützte Beratungsprogramm sei auch in Regionen mit einem dünnen Therapieangebot schnell und leicht zugänglich, erklärt der Leiter des TK-Versorgungsmanagements Klaus Rupp. Seit Januar 2016 bietet die Barmer im Rahmen ihres Kinder- und Jugend-Programms das telemedizinische Konsiliararztsystem „PädExpert “ an, das die Versorgung von Heranwachsenden verbessern soll, die unter seltenen und chronischen Erkrankungen leiden.

Jede denkbare Gefährdung der Patienten ausschließen

Nach den letzten Daten-Leaks und anschließenden Debatten über Datensicherheit sind persönliche Angaben und besonders Gesundheitsdaten im Internet, ein heikles Thema. Der Konsens aller deutschen Datenschutzgesetze ist jedoch derselbe: Die Datenerhebung ist generell verboten - es sei denn, dass eine andere Rechtsvorschrift die Datenerhebung erlaubt oder sogar anordnet. Dies ist dann für Patientendaten beispielsweise durch das Gesetz zur Modernisierung der Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) auch tatsächlich der Fall. Die Konsequenz, die sich daraus ergibt, ist, dass die Behandlungsdaten der Patienten erst nach umfassender Aufklärung durch den Arzt und rechtsverbindlicher Einwilligung der Patienten digital erfasst und bearbeitet werden dürfen.
 

Besonderer Nutzen für Patienten in strukurschwachen Regionen

Besonderen Nutzen soll die Telemedizin nach ihrer Einführung für Patienten in strukturschwachen Regionen bringen, lange Anfahrten zu Behandlungen vermieden und somit die ambulante ärztliche Tätigkeit unterstützt werden. Die regional geöffnete Krankenkasse AOK Nordost bietet ihren Versicherten derzeit die Möglichkeit, innerhalb einer Woche einen Psychotherapietermin in ihrem kasseneigenen Institut für psychogene Erkrankungen im Centrum für Gesundheit (CfG) in Berlin zu erhalten. Patienten des Instituts haben danach die Möglichkeit, eine dort begonnene Psychotherapie zeitweise über eine Online-Video-Sprechstunde fortzusetzen. Wie nur wenige andere gesetzliche Krankenkassen verbindet die AOK Nordost die Anforderungen der strukturarmen Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mit denen von Berlin. Über Erkenntnisse aus dem bisherigen Betrieb spricht Rainer Schmidt, Leiter des CfG, mit krankenkasseninfo.de.
 

Direkte ärztliche Behandlung bleibt im Vordergrund

Nach den ersten gesammelten Erfahrungen mit der Videosprechstunde im CfG in Berlin sei die Resonanz aller beteiligten Ärzte und Patienten durchweg positiv, erklärt Rainer Schmidt. „Es ist vorstellbar, die Videosprechstunde auf weitere Patientengruppen beziehungsweise Facharztrichtungen auszudehnen." Die Online Video-Sprechstunde sei eine sinnvolle Ergänzung und ein weiterer Schritt, eHealth-Angebote in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu nutzen. "Die Erfahrungen aus dem Institut für psychogene Erkrankungen sollen ausgewertet werden und das internetmedizinische Angebot perspektivisch dort zum Einsatz kommen, wo es die Versorgung der Versicherten verbessert - zum Beispiel im ländlichen Raum." Um ihre Daten müssten Patienten indes nicht fürchten. Der Sicherheitsstandard entspräche dem des Online-Bankings, so Schmidt.

 

Weiterführende Artikel:
  • Telemedizin: Wie sinnvoll ist die digitale Sprechstunde?
    Bislang ist die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten in Deutschland verboten. Auch Diagnosen dürfen nicht ohne Termin in der Praxis gestellt werden. Das könnte sich schon bald ändern. In Modellregionen wird bereits beides erprobt.

 

Abbildung oben: (c) Fotolia.com / fotodesignart

 

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