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Gesundheit

Krankschreibung, Krankentransporte, Videosprechstunden: Corona-Sonderregeln verlängert

Ausnahmen gelten drei, sechs oder mehr Monate länger
veröffentlicht am 18.03.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Videosprechstunde beim FacharztVideosprechstunde beim Facharzt(c) Getty Images / Ridofranz
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März die geltenden Corona-Sonderregeln für  Krankschreibungen, Krankentransporte, telefonische Facharzt-Beratung sowie Ärztliche Verordnungen um weitere drei bis sechs Monate verlängert. Die bisher verfügten Ausnahmen wären am 31. März ausgelaufen. Die Beschlüsse über die Verlängerungen treten am 1.April in Kraft.

2021-03-18T17:30:00+00:00
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Der G-BA reagiert als höchstes Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen auf anhaltend hohe Zahlen bei Positivtests auf das Corona-Virus. Arztpraxen sollen weiterhin entlastet und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich gehalten werden.

Welche Sonderregelungen wurden verlängert?

Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Ambulante Behandlungen bei Fachärzten können bis zum 30.Juni weiterhin telefonisch erfolgen.

Bei Entlassungen aus Krankenhäusern können die entlassenden verantwortlichen Klinikärzte weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 14 Tagen anstatt 7 Tagen bescheinigen. Dies gilt bis zum Ende der Pandemielage. Die Corona-Regelung für Krankentransporte bleibt ebenfalls bis 30. September in Kraft. Diese besagt dass Krankenfahrten für Quarantänefälle von der Krankenkasse nicht genehmigt werden müssen.

Video-Sprechstunden und Häusliche Krankenpflege

Heilmittel-Verordnungen bleiben bis zum 30. September auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Ebenfalls bis zu diesem Datum kann Häusliche Krankenpflege bis zu einer Dauer von zwei Wochen auch rückwirkend verordnet werden. Eine Behandlung darf bis 30. September weiterhin per Video stattfinden, wenn die Patienten einwilligen und der gesundheitliche Zustand dies erlaubt. Dies gilt auch für Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege.  

Fristen für Nutzenbewertung von Medikamenten verlängert

Weiterhin verlängerte das Gremium  die Einreichungsfristen für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gegen COVID-19. Durch das beschleunigte Zulassungsverfahren können die Bewertungen nun auf Antrag bis zu fünf Monate nach der Zulassung übermittelt werden.

 

 

 

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