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Arzt & Patient

Elektronische Krankmeldung wird Pflicht: Das gilt ab 1. Oktober

Ärzte nun zur digitalen Übermittlung der AU-Bescheinigung verpflichtet
veröffentlicht am 28.09.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ab 1. Oktober 2021 müssen ärzte die Krankmeldung elektronisch übermittelnAb 1. Oktober 2021 müssen ärzte die Krankmeldung elektronisch übermitteln
Freitag, dem 1. Oktober 2021 ist es soweit: behandelnde Kassenärzte sind ab diesem Stichtag offiziell zur elektronischen Krankmeldung verpflichtet. Aber was bedeutet das für die Patienten und Versicherten in Bezug auf die AU-Bescheinigung und den Arbeitgeber?

2021-09-28T13:54:00+00:00
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Wer zum Arzt geht und krankgeschrieben wird, erhält bislang drei gelbe Papierausdrucke – Das Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für sich selbst und je einen Durchschlag für den Arbeitgeber und für die Krankenkasse.  Das Terminservice- und Versorgungsgesetz sorgt nun im letzten Quartal für einen Schritt in die Digitalisierung des Krankenscheins.

Informationspflicht liegt nun bei den Ärzten

Alle Arztpraxen die mit der Gesetzlichen Krankenversicherung als Vertragsärzte abrechnen, sind ab Beginn des neuen Quartals am 1. Oktober 2021 zu einer direkten elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen verpflichtet. Gleichzeitig entfällt die Informationspflicht für die versicherten Patienten. Diese müssen nicht mehr wie bislang vorgeschrieben der Krankenkasse einen Papierdurchschlag ihrer AU-Bescheinigung senden. Dies gilt allerdings nicht für die Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Arbeitsstelle ist nach wie vor von den Versicherten selbst über die Krankschreibung zu informieren und noch bis Juli 2022 auch per Krankenschein nachzuweisen.

Übergangsregeln noch bis Jahresende

Zunächst gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres. Ab 2022 sollen Papier-Krankenscheine dann schrittweise ganz entfallen. Ob die bislang installierte Technik ebenfalls pünktlich ab dem 1. Oktober bereitsteht und funktioniert, steht auf einem ganz anderen Blatt. Sowohl in den Arztpraxen als auch bei den Krankenkassen gibt es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung erhebliche Verzögerungen bei der Bereitstellung der Technik. So wären laut KBV Mitte September erst ganze sieben Krankenkassen bereit für die digitale Krankmeldung gewesen. Die KBV empfiehlt deshalb allen niedergelassenen Ärzten, die bestehende Technik vorerst noch nicht zu entsorgen.

Ebenfalls ab 1. Oktober gilt eine Neuregelung zum elektronischen Rezept ( eRezept). Dieses ist ab diesem Stichtag in Apotheken einzulösen. Gleichzeitig können Arztpraxen das eRezept ab diesem Zeitpunkt ausstellen. Klassische Rezepte auf Papier haben auch hier vorerst noch weiter Bestandsschutz.

 

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