Neu ab Oktober: Debeka BKK erhöht Zusatzbeitrag
Diese haben nun ein Sonderkündigungsrecht und können unabhängig von der Dauer ihrer bisherigen Mitgliedschaft diese zum 31. Dezember beenden und sich nach einer günstigeren Krankenkasse umschauen.
Versicherte, die sich für einen Wechsel der Krankenkasse interessieren, müssen seit diesem Jahr ihre Mitgliedschaft nicht mehr selbst kündigen. Um die Krankenkasse zu wechseln genügt es, einen Antrag auf Mitgliedschaft in einer anderen kasse zu stellen. Diese prüft die Voraussetzungen für den angestrebten Wechsel sowie den möglichen Termin dafür und leitet die Kündigung ein.
Die Debeka BKK veröffentlichte die neuen Beitragssätze kommentarlos auf ihrer Website. Im Jahresverlauf hatten bereits mehrere Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag zum Teil drastisch erhöht.
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