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Corona-Politik

Bundesregierung beschließt Testpflicht und verlängerte Homeoffice-Pflicht in Unternehmen

Regierung nimmt Arbeitgeber mit in die finanzielle Verantwortung
veröffentlicht am 13.04.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Corona Testpflicht für Arbeitgeber  Corona Testpflicht für Arbeitgeber(c) Alexandra Koch / Pixabay / CC0
Die Bundesregierung hat am 13. April eine Testpflicht auf das Coronavirus für Unternehmen beschlossen. Danach kommt für alle Arbeitgeber die Pflicht, ihren nicht im Homeoffice tätigen Arbeitnehmern ein mal pro Woche einen Corona-Test am Arbeitsplatz anzubieten.

2021-04-13T11:49:00+00:00
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Angebot ist Pflicht -Test bleibt freiwillig

Den Arbeitnehmern selbst bleibt die persönliche Entscheidung für einen Corona-Test im Job nach wie vorfreigestellt. Auch eine Pflicht zur Dokumentation der Testergebnisse soll es nicht geben.

Bis zu 25.000 Strafe bei Nichteinhaltung

Die Kosten für die medizinischen Tests sollen die Arbeitgeber und nicht die Krankenkassen tragen. Diese Ausgaben könnten aber laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Zu dem habe Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) deutlich gemacht, dass von der Corona-Krise finanziell betroffene Unternehmen diese Zusatzkosten für die Tests über die Corona-Hilfen erstattet bekommen können. Wenn Arbeitgeber ihrer Pflicht nicht nachkommen und keine Testst im Unternehmen anbieten, könnten die Bechäftigten dies den Berufsgenossenschaften oder den Arbeitsschutzbehörden melden. Diese würden dann laut BMAS gegebenfalls auch Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängen können.

 

Arbeitsschutz-Verordnung und Homeoffice-Pflicht verlängert

Die neue Pflicht sei nötig geworden, damit mehr als die bisher erreichten 60 Prozent aller Beschäftigten im Betrieb ein Testangebot erhalten könnten, kommentierte Arbeitsminister Heil (SPD) den Beschluss. Zudem verlängerte die Regierung die bestehende Corona- Arbeitsschutz-Verordnung für alle Tätigkeiten, die am Arbeitsplatz ausgeführt werden. Dazu gehört die Maskenpflicht am Arbeitsplatz, das Lüften und Abstandhalten.

Der Beschluss soll laut dpa voraussichtlich ab dem 21. April in Kraft wirksam werden und in Kraft treten.

 

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