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Gesundheit

Corona-Schnelltest beim Arbeitgeber: Wer trägt die Kosten?

veröffentlicht am 22.03.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wer zahlt für die Corona-Schnelltests in Unternehmen?Wer zahlt für die Corona-Schnelltests in Unternehmen?(c) Peggy Choucair / pixabay / CC0
Anfang März beriet die Bund-Länderkonferenz über die Einführung einer Pflicht für Corona-Schnelltests von Beschäftigten in Unternehmen. Diese soll am heutigen Tag beschlossen werden. Arbeitgeber sind dann verpflichtet, pro Woche mindestens einen kostenlosen Schnelltest im Betrieb für alle Mitarbeiter anzubieten.

2021-03-22T10:25:00+00:00
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Selbsttest auf Corona - im Job oder zu Hause Selbsttest auf Corona - im Job oder zu Hause(c) Getty Images / Photographer
Corona-Schnelltests, wie sie für Arbeitgeber vorgeschlagen werden, Selbst-Tests, bei denen Bestandteile der Hülle des Coronavirus durch eine Probenentnahme im Mund-Rachenraum nachgewiesen werden. Die seit kurzem verfügbaren schnellen Selbstests haben den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu PCR-Tests oder Antigen-Tests von den Testpersonen selbst durchgeführt werden können. Dazu ist in jedem Fall die Gebrauchsanweisung durchzulesen. Nach Möglichkeit soll über das Testergebnis auch vor Ort in der Firma eine Bescheinigung ausgestellt werden. Die Politik beruft sich dabei auf die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber für ihre beschäftigten Arbeitnehmer. Deshalb sollen auch die Unternehmen einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag für den Infektionsschutz leisten. Wie verhält sich das Arbeitsrecht zu dieser Situation?

Verpflichtende Tests für die Beschäftigten in den Firmen sind bislang nicht vorgesehen. Unternehmen müssen also die Tests nicht anbieten. Die Spitzenverbände der Wirtschaft in Deutschland haben zwar an alle im Inland ansässigen Unternehmen appelliert, jedoch  auf freiwilliger Basis. Beschäftigte sollen sich nach Möglichkeit einfach kostenlos in der Firma auf Corona testen lassen können - dieser Ansatz entspricht der Ausweitung der von der Bundesregierung verfolgten Teststrategie, mir der die zunehmenden Lockerungen und Öffnungsschritte trotz Pandemie abgesichert werden sollen.

Positiver Corona-Schnelltest?

Ein positives Testergebnis weist mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt der Probenentnahme das Vorhandensein des Corona-Virus im Mund-Rachenbereich der Testperson nach. Eine Ansteckung von Dritten ist daher möglich und muss vermieden werden. Auch wenn es zur Zeit noch keine gesetzliche Pflicht gibt, sollten bei einem Schnelltest positiv Getestete sich freiwillig in Isolation begeben und von Sozialkontakten absehen. Der Arbeitgeber ist zu informieren und ein Formular zur Selbstauskunft auszufüllen und an die Gesundheitsbehörden zu senden.

Weil Schnelltests eine größere Ungenauigkeit und eine höhere Fehlerquote haben als beispielsweise PCR-Tests, muss in einem sinnvollen zeitlichen Abstand das Ergebnis durch einen weiteren Test beim Hausarzt überprüft und bestätigt werden.

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Krankenkasse oder Chef? Wer übernimmt die Kosten für den Corona-Schnelltest?

Bislang gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernimmt die Kosten für einen Corona-Test (SARS-CoV-2), wenn dieser medizinisch notwendig ist. Ob das der Fall ist, entscheidet immer im Einzelfall der behandelnde Mediziner. Arbeitgeber, die in Eigeninitiative Ihre Miterbeiter testen lassen, müssen bislang die Kosten für den Test und die Auswertung im Labor selbst aufbringen. Inwieweit sich an dieser Praxis etwas durch eine Testpflicht für Schnelltests in Unternehmen ändert, bleibt abzuwarten. Die Krankenkassen äußern sich bisland dazu zurückhaltend.

Im Vorfeld des Beschlusses gab es keinerlei Aussagen dazu, wer die Kosten für den Schnelltest zu tragen hat und welche Personen in den Unternehmen mit der Durchführung betraut werden sollen. Es wird aber erwartet dass die Arbeitgeber, eventuell abhängig von der Zahl der Beschäftigten im Betrieb die Kostenlast teilweise oder ganz zu tragen haben.

Recht auf Homeoffice und FFP2-MASKEN

Auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) wird aller Voraussicht nach bis Ende April verlängert, aber nicht weiter verschärft werden. Laut dieser Verordnung haben Arbeitnehmer im Betrieb ein Anrecht auf kostenlose FFP2-Masken oder medizinische Masken von ihrem Arbeitgeber, wenn der Mindestabstand im Arbeitsumfeld wegen der Raumsituation nicht eingehalten werden kann. Ein weiterer Punkt der Corona-Arbeitsschutzverordnung beinhaltet unter bestimmten Rahmenbedingungen ein Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmer, wenn dem keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Fragen zum Corona-Schnelltest im Betrieb

Wo ist ein Corona-Schnelltest im Betrieb schon Pflicht?

Bislang gilt in Sachsen seit dem 22. März 2021 eine Pflicht für Unternehmen, ihren Beschäftigten mindestens ein mal pro Woche ein "Testangebot" zu machen, wenn diese dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz präsent sind. Weiterhin gilt in Sachsen eine Testpflicht für alle Beschäftigten, die in regelmäßigem Kundenkontakt stehen. Ein entsprechender Bund-Länder-Beschluss, der bislang von keinem Bundesland umgesetzt wurde, sieht vor, dass Firmen ihren Mitarbeitern verpflichtend ein bis zwei mal pro Woche einen Corona-Test anbieten und bescheinigen müssen.

Darf der Arbeitgeber einen Corona-Schnelltest verlangen?

Arbeitgeber können zwar verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern ein Angebot für einen freiwilligen Test zu machen. Den Test anordnen hingegen dürfen sie laut Arbeitsrecht nicht ohne weiteres. Denn jeder Test bedeutet eine Intervention in die körperliche Integrität des Arbeitnehmers. Zu dem stellen die Testergebnisse sensible Gesundheitsdaten dar, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres erhoben werden dürfen. Arbeitgeber sind angehalten alle anderen Maßnahmen die weniger problematisch für das Persönlichkeitsrecht sind, zuvor auszuschöpfen. Dazu gehört die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten.

Welche Ausnahmen gelten für verpflichtende Corona-Tests beim Arbeitgeber?

Grundlegend anders stellt sich die Situation dar, wenn eine gesetzliche Plicht für Tests gilt wie in Sachsen oder auch in anderen Bundesländern für bestimmte Branchen. Bei gesetzlich angeordneten verpflichtenden Tests haben Arbeitgeber dieser Pflicht nachzukommen. Die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter treten dahinter zurück, solang keine gegenläufige Rechtssprechung dies aufhebt. 
 

 

Was passiert wenn ein Arbeitnehmer einen Pflichttest verweigert?

Lehtn ein Arbeitnehmer einen medizinischen virologischen Test bei gesetzlich angeordneter Testpflicht im Betrieb, kann der Arbeitgeber mit regulären Maßnahmen des Arbeitsrechts reagieren. Denn bei einer verbindlichen gesetzlichen Testpflicht in Betrieben kann eine Testverweigerung als Verstoß gegen den geltenden Arbeitsvertrag gelten. Arbeitgeber dürfen den Mitarbeiter in dieser Situation maßregeln , z.B. durch unbezahlte Freistellung.

 

 

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