Positiver Corona-Test im Urlaub: Wer zahlt Quarantäne-Hotel und Corona-Behandlungen?
In der Regel könne weder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für eine Abrechnung eingesetzt werden, noch könnte man die Kosten nach der Rückkehr in Deutschland per Kostenerstattung bei der Krankenkasse geltend machen. Der systemische Grund für diesen Umstand ist die Tatsache, dass touristische Hotels keine Leistungserbringer von staatlichen oder privaten Krankenversicherungen sind. Dadurch würden die wechselseitigen Sozialversicherungsabkommen zwischen EU-Ländern in diesen Fällen nicht greifen.
Behandlungskosten ja, Hotelkosten nein
Anders verhält es sich bei medizinischen Behandlungen während der behördlich angewiesenen Quarantäne einem positiven Corona-Test im Ausland. Wer im Quarantäne-Hotel medizinische Behandlungen in Anspruch nimmt, kann diese bei vorliegenden Voraussetzungen mit der Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) abrechnen. Dazu muss eine medizinische Notwendigkeit einer Behandlung ärztlich festgestellt sein und der behandelnde Mediziner muss im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems praktizieren und zugelassen sein.
Falls das Hotel über eine stationäre medizinische Ausstattung verfügt und auch im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssektors zugelassen ist, könnte der ärztlich verordnete Aufenthalt in derartigen Räumen während der Quarantäne doch von den Krankenkassen übernommen werden.
Eine Vermeidung ungeplanter kostenpflichtigen Hotelaufenthalte nach einem positiven Test ist für deutsche Urlauber kaum möglich. Denn wie der Deutsche Reiseverband (DRV) klarstellte, gelten bei positiven Tests immer die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes und sind also zu befolgen.
Auslands-KV kann Risiken nicht abschaffen
In normalen Zeiten wäre das Kostenrisiko ganz einfach mit dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zu minimieren. Doch wenn eine amtliche Reisewarnung für das Urlaubsland gilt wie derzeit im Falle einer Pandemie, greift die Auslands-KV erst gar nicht (Ausschlussklausel). Aber auch wenn die Auslandsreise-KV im Urlaubsland greift, sind bei einem positiven Corona-Test und Quarantäne nur die Behandlungskosten, nicht aber die Hotelunterkunft versichert.
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