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Familie & Pflege

AOK Sachsen-Anhalt bietet kostenlose Pflegeberatung – auch für Nichtmitglieder

veröffentlicht am 21.02.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Pflege durch Angehörige Pflege durch Angehörige(c) Getty Images / PIKSEL
Die Pflege eines  Angehörigen erfordert viel von denjenigen die sie leisten und geht nicht selten zu Lasten der Gesundheit. Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt Pflegende auf vielfältige Weise. Unter anderem können Pflegende, auch wenn sie kein AOK-Mitglied sind, kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen.  Angehörige von  zu pflegenden AOK-Versicherten haben Anrecht auf Pflegeunterstützungsgeld oder können den monatlichen Entlastungsbetrag geltend machen.  

 

2022-02-21T14:54:00+00:00
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Familien sind der größte Pflegedienst

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Sachsen-Anhalt liegt derzeit bei circa 111.000. Die große Mehrheit von 70 Prozent davon werden zu Hause von Angehörigen betreut und gepflegt, weiß Britta Müller, Leiterin des Geschäftsbereiches Pflege bei der AOK Sachsen-Anhalt. Damit sind sie de facto der „größte Pflegedienst in Deutschland“.

Pflegeberatung  per Telefon

Für die telefonische oder persönliche Beratung rund um das Thema Pflege stehen bei der AOK Sachsen-Anhalt mehr als 140 dafür ausgebildete Pflegeberater bereit. Die Pflegeberatung ist in jedem Falle kostenfrei, auch wenn die Angehörigen selbst nicht Mitglied oder versichert in der AOK sind. Die Pflegeberatung kann ohne Termin entweder über die Pflege-Hotline unter 0800 226 5725 oder nach einer Terminvereinbarung in einem AOK-Kundencenter in Anspruch genommen werden.

Entlastungsbetrag: Bis zu 125 Euro für Alltagsangebote  

Für anerkannte Betreuungsangebote im täglichen Leben können pflegende Angehörige einen monatlichen Betrag von bis zu 125 Euro in Anspruch nehmen und diesen zu Ihrer eigenen Entlastung für Drittanbieter einsetzen. Voraussetzung dafür ist mindestens ein Pflegegrad 1. Entsprechende regional verfügbare Angebote sind unter www.pflege.sachsen-anhalt.de aufgelistet. Bis zum 31. März 2022 kann der Entlastungsbetrag auch flexibel für die Angehörigen selbst ausgezahlt werden, wenn diese nicht im selben Haushalt leben und beispielsweise körperbezogenen Pflegemaßnahmen oder pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbringen.

Pflegeunterstützungsgeld

Wenn die Pflegebedürftigkeit urplötzlich eintritt, etwa nach Unfällen oder Klinikaufenthalten, müssen die Angehörigen vorübergehend die häusliche Pflege sicherstellen und dabei auch vom Arbeitsplatz fernbleiben. In diesen Fällen greift das Pflegeunterstützungsgeld für die berufstätigen pflegenden Familienmitglieder. Dabei übernimmt die Pflegekasse 90 Prozent des ausfallenden Nettolohns, abzüglich aller SV-Beiträge. Der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld wurde wegen der Pandemie von zehn auf 20 Tage verlängert. Diese Regelung gilt noch bis einschließlich 31. März 2022. Anträge auf Pflegeunterstützungsgeld nimmt die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt entgegen.

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass die pflegende Person selbst krankheitsbedingt ausfallen sollte, kann eine einspringende Ersatzperson aus dem Kreis der Verwandten oder Bekannten einen Geldbetrag von bis zu 1612 Euro in Anspruch nehmen (Stand 2022). Die so genannte Verhinderungspflege ( zur Verhinderung einer stationären Pflege ) kann bis zu einer Dauer von sechs Wochen pro Jahr durch die Pflegekasse finanziert werden.

 

Weiterführende Artikel:
  • Verhinderungspflege - Ersatz auf Zeit
    Die Zahl pflegebedürftiger Menschen ist seit der Jahrtausendwende um weit mehr als eine Million auf 3,4 Millionen angestiegen. Rund die Hälfte davon wird derzeit durch die eigenen Familienangehörigen betreut. Bei ihrer Entlastung hilft die so genannte Verhinderungspflege.
  • Hausnotruf – Der Notfallknopf für alle Fälle
    Ein Hausnotruf – ein Notfallknopf für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung – bietet Sicherheit und schnelle Hilfe im Alltag.
  • Medizinische Fußpflege als Leistung der Krankenkassen
    Im Unterschied zur Pediküre behandeln medizinisch ausgebildete Podologen erkrankte oder geschädigte Fußpartien. Medizinische Fußpflege ist aber auch eine Form der Prävention. Bei bestimmten Diagnosen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für podologische Behandlungen.

 

 

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