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Psychotherapie

Ablehnungsquote für Psychotherapie stark angestiegen

Krankenkassen halten sich nicht an Sozialgesetzbuch und nehmen Streitfälle hin
veröffentlicht am 19.09.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

In dringenden Fällen bezahlen gesetzliche Krankenkassen eine Therapei bei privat abrechnenden Therapeuten  In dringenden Fällen bezahlen gesetzliche Krankenkassen eine Therapei bei privat abrechnenden Therapeuten(c) Fotolia.com / Svyatoslav Lypynskyy
Wer psychisch krank ist, aber dringenden Bedarf für eine Psychotherapie nachweist, kann laut Sozialgesetzbuch die Kosten für eine Therapie auch bei privaten Therapeuten abrechnen. Die Kassen lehnen allerdings immer mehr solcher Anträge ab – aus Kostengründen.     

2019-09-19T11:25:00+00:00
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Wer auf einen Therapieplatz beim Psychologen wartet, muss sich je nach Bundesland und Region häufig mehr als ein Vierteljahr gedulden. Wenn Versicherte nachweisen könne, dass sie dringend therapeutische Hilfe benötigen, müssen die Krankenkassen auch die Therapiekosten auch bei einem privat abrechnenden Therapeuten übernehmen.  

Kassen könnten Situation entspannen

Laut  Recherchen des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR) blockieren die gesetzlichen Krankenassen das aber bei nahezu der Hälfte der Anträge – zum Teil sogar gesetzeswidrig. Wie der Sender in einem aktuellen Beitrag berichtet, werden diese Anträge in vielen Fällen von den Krankenkassen abgewiesen. Dabei gehe es schlicht „einfach darum, Kosten zu sparen", so die Vorsitzende der rheinland-pfälzischen Psychotherapeutenkammer, Sabine Maur. "Dabei würde eine solche Privat-Kostenübernahme die extrem angespannte Situation entspannen und die Wartezeiten auf einen Therapieplatz in akuten Fällen deutlich verkürzen."

Weil die Krankenkassen nicht mehr verpflichtet sind, die Zahlen darüber zu veröffentlichen, existieren keine nachprüfbaren Fallzahlen über die Zahl der Ablehnungen. Die Landestherapeutenkammern haben in einer Untersuchung herausgefunden, dass die Quote für Bewilligungen in den vergangenen drei Jahren von 81 Prozent auf 47 Prozent zurückgingen.

Zahl der Beschwerden wächst

Für den Verband der Ersatzkassen (vdek) ist die Bewilligung von Privattherapien für gesetzlich versicherte lediglich ein „Notausgang“ für Patienten, „wenn ansonsten keine Behandlungsmöglichkeit existiert." Für die betroffenen Patienten, die ihr recht auf einen Therapieplatz in Anspruch nehmen möchten, dürfte das keine zufriedenstellende Antwort sein. Aus diesem Grund beschweren sich immer mehr Versicherte über die Ablehnungspraxis der Kassen. Die Zahl der Streitfälle um eine Kostenübernahme nimmt zu.

In den vergangenen Jahren hat die Schwellenangst vor einer Psychotherapie spürbar abgenommen, weshalb immer mehr  Menschen professionelle Hilfe annehmen möchten. Die Therapeutenkammern fordern schön seit längerem, die Zahl der zugelassenen Psychotherapiepraxen zu erhöhen, um hier Abhilfe zu schaffen. In nächster Zeit dürfte sich die Situation kaum verbessern. Einige Krankenkassen erstatten deshalb auch neue Formen und Angebote wie Online-Psychotherapie.


Eine Kostenübernahme für Online-Psychotherapie in unterschiedlichen Modellen wird von folgenden Krankenkassen angeboten:
AOK Bayern
AUDI BKK
BKK VBU
BARMER
mhplus BKK
Techniker Krankenkasse

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