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Gesundheit

Hilfe durch Psychotherapie: Was zahlt die Krankenkasse?

Welche Therapiearten übernommen werden und welche Schritte dafür nötig sind
veröffentlicht am 27.11.2017 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Die Wartezeiten auf Psychotherapie sollen sich verkürzen  Die Wartezeiten auf Psychotherapie sollen sich verkürzen(c) Fotolia.com / Svyatoslav Lypynskyy
Psychische Störungen wie Ängste, Panikattacken oder Depressionen sind weit verbreit. Je nach Lebenssituation und Schwere der Symptome kommt neben medikamentöser Behandlung und stationären Aufenthalten eine ambulante Psychotherapie in Frage. Welche Therapiearten kommen in Frage und welche Regeln gelten für die Anträge bei der Krankenkasse?

2017-11-27T09:43:00+00:00
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Was passiert bei einer Psychotherapie?

Jede Psychotherapie beginnt mit dem Entschluss, professionelle Hilfe zu holen, weil der individuelle Leidensdruck überhand nimmt. Die Art und Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung hängt von der konkreten Symptomatik der Störungen und dem Schweregrad der Störung bzw. Erkrankung ab. Mit einigen Monaten sollten Betroffene aber auf jeden Fall rechnen und sich auf mindestens eine bis zu mehreren Therapiestunden pro Woche einstellen.

Praxis für Psychotherapie Praxis für Psychotherapie(c) Oliver Kepka / pixabay / CC0
Zunächst versuchen Arzt oder Therapeut, gemeinsam mit dem Patienten am Verständnis für die vorliegende Erkrankung oder Störung zu erarbeiten. Die Patienten werden informiert, was im weiteren Verlauf der Behandlung geschehen wird, und möglichst eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung  aufbauen. Hierbei werden bereits gemeinsam erste Lösungsansätze für einen besseren Umgang mit der Symptomatik gesucht. Anschließend erfolgt die Auseinandersetzung mit den konkreten Problemen des Patienten. Dabei geht es auch um die Entwicklung von Bewältigungsstrategien.

Diese Therapieen werden bezahlt

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden vier Therapiearten übernommen: tiefenpsychologische Verfahren, PsychoanalyseVerhaltenstherapie sowie systemische Therapie. Weiterhin unterscheidet man verschiedene Settings wie Kurzzeit-, Langzeit- sowie Gruppentherapie. Allen Verfahren ist gemein, dass der therapeutische Effekt mit Hilfe von Gesprächen erzielt werden soll.

  • Kurzzeittherapien bestehen aus bis zu 24 Therapiesitzungen mit jeweils 50 Minuten. Zunächst werden 12 Therapieeinheiten (KZT1) beantragt und danach, falls erforderlich, 12 weitere (KZT2). Für die Kurzzeittherapie ist kein Gutachterverfahren nötig.
     
  • Die Langzeittherapie (LZT) kann ohne vorherige Kurzzeittherapie beantragt werden. Hat zuvor eine KZT stattgefunden, muss die Beantragung der LZT spätestens bis zur 20. Sitzung der KZT2 erfolgt sein. Tiefenpsychologischee Psychotherapie umfasst dabei bis zu 60 Stunden mit jeweils 50 Minuten. Bei der Psychoanalyse sind es bis zu 160 Therapiestunden. Auch kann eine Verlängerung bis zu 300 Stunden beantragt werden. Bei einer Verhaltenstherapie werden im ersten Bewilligungssschritt 60 und im zweiten bis zu 80 Therapiesitzungen bewilligt. Bei Beantragung einer Langzeittherapie wird ein Gutachterverfahren durchgeführt.
     
  • Gruppentherapien kommen zum Einsatz, wenn sich Therapeuten dadurch ein positives Behandlungsergebnis für die Patienten erhoffen. Hierbei werden wie bei der Einzeltherapie analytische Psychotherapie, tiefenpsychologische Therapie oder Verhaltenstherapie angewendet. Eine Einheit dauert hier 100 Minuten.

Paartherapie und Familientherapie sowie ähnliche Angebote zählen nicht zur Psychotherapie im engeren Sinne, fallen also nicht in den Bereich der Heilkunde, sondern in den der psychologischen Lebensberatung. Die hierbei anfallenden Kosten werden daher auch nicht von der Krankenkasse übernommen.

So finde ich einen Therapieplatz

Psychotherapeutische Sprechstunde Psychotherapeutische Sprechstunde(c) Getty Images / AndreyPopov
Spielen Sie mit dem Gedanken, einen Arzt für Psychotherapie beziehungsweise einen Psychotherapeuten aufzusuchen, müssen Sie zunächst an einer psychotherapeutischen Sprechstunde teilnehmen. Für die ambulante Psychotherapie kommen dafür psychologische und ärztliche Psychotherapeuten infrage.

Zwar ist das Angebot einer psychotherapeutischen Sprechstunde für alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten mit Kassengenehmigung  verpflichtend, doch können sich je nach Wohnlage längere Wartezeiten ergeben. Die ist auf erhöhte Nachfrage bei gleichzeitig begrenzter Anzahl von Kassensitzen von Therapeuten zurückzuführen. Abhilfe schaffen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder auch der Facharzt-Terminservice von Krankenkassen.

Schritte hin zur Psychotherapie

Suche nach einem Facharzt oder Therapeuten Suche nach einem Facharzt oder Therapeuten(c) Stephanie Hofschläger / pixelio.de
Am Anfang steht die psychotherapeutische Sprechstunde, in der er sich mit Ihrer Problematik auseinandersetzen und feststellen kann, ob es sich um eine psychische Erkrankung handelt. Gegebenenfalls kann er auch schon eine erste Diagnose stellen. Wird ein akutes Problem erkannt, kann sofort mit einer  Akutbehandlung begonnen werden, welche dann im Rahmen einer Psychotherapie fortgesetzt werden kann. Voraussetzung für ein solches Überführen einer Akutbehandlung in eine Psychotherapie ist das Wahrnehmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde.

Nach der Sprechstunde erfolgen probatorische Sitzungen (keine Überweisung nötig). Bei diesen Probesitzungen handelt es sich um Termine, die dazu dienen herauszufinden, ob die "Chemie" zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt. Außerdem sollten Sie in den Sitzungen für sich klären, ob eine Psychotherapie der richtige Weg für Sie ist. Auch der Therapeut gibt hierzu seine Einschätzung. Für eine weitere Behandlung müssen mindestens zwei solcher Probesitzungen wahrgenommen werden. Entscheiden Sie sich dafür, den Psychotherapeuten zu wechseln, müssen auch bei diesem mindestens zwei probatorische Sitzungen erfolgen.

Wartezimmer Wartezimmer(c) Rainer Sturm / pixelio.de

Wenn nach den probatorischen Sitzungen feststeht, dass Sie sich psychotherapeutisch von der Person behandeln lassen wollen, bei der Sie die Sitzungen absolviert haben, ist der nächste Schritt eine ärztliche Untersuchung. Durch diese soll eine organische Erkrankung als Ursache für das psychische Leiden ausgeschlossen werden. Kann dies ausgeschlossen werden, wird ein Konsiliarbericht verfasst, der zusammen mit dem Antrag von dem Therapeuten bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht wird. Der Bericht enthält ausschließlich die für die Entscheidung (Leistungsbewilligung bzw. -ablehnung) der Kasse nötigen Angaben.

Der Antrag auf die eigentliche psychotherapeutische Behandlung kann bereits nach der ersten probatorischen Sitzung gestellt werden, sofern ein Termin für eine weitere Sitzung vereinbart wurde. Sollen weitere Sitzungen erfolgen, können diese bis zum Beginn der eigentlichen beantragten Therapie wahrgenommen werden. Der Antrag gilt auch als bewilligt, wenn Patienten keinen Bescheid von derr Krankenkasse erhalten haebn und drei Wochen seit dem Antrag verstrichen sind. Für gewöhnlich wird aber ein formloses Bewilligungsschreiben von der Krankenkasse verschickt. Nun kann die eigentliche Behandlung beginnen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse kommt bei Erwachsenen für bis zu 6 Sprechstunden je Krankheitsfall mit insgesamt bis zu 150 Minuten Dauer und für bis zu vier probatorischen Sitzungen auf. Bei Kindern und Jugendlichen liegt das Maximum bei zehn Sprechstunden mit insgesamt bis zu 250 Minuten und 6 probatorischen Sitzungen. Weiterhin kann eine Kostenübernahme für bis zu 24 Therapieeinheiten à 25 Minuten für eine Akutbehandlung erfolgen. Für eine Akutbehandlung ist weder eine ärztliche Überweisung noch eine Genehmigung der Krankenkasse nötig. Damit die Kassen die anschließenden Kosten für die eigentliche Psychotherapie übernehmen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Therapeut hat im Laufe der Probesitzungen festgestellt, dass bei seinem Patienten eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt.
  • Der Therapeut muss eine Kassenzulassung besitzen.

Wenn die Bewilligung der Krankenkasse zur Kostenübernahme vorliegt, muss der Patient keine Zuzahlungen für die einzelnen Sitzungen leisten.

Heilkundliche Psychotherapie

Wer privat versichert ist oder auch als gesetzlich Versicherter bereit ist, eine Psychotherapie privat aus eigener Tasche zu bezahlen, kann auch eine heilkundliche Psychotherapie ohne Kassenzulassung in Anspruch nehmen. Diese wird von bestimmten Berufsgruppen angeboten, die die geschützte Berufsbezeichnung 'Psychotherapeut' nicht führen dürfen, jedoch eine Erlaubnis zur Ausbübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) besitzen.

Hypnosetherapie Hypnosetherapie(c) Getty Images / AndreyPopov

Das können ausgebildete Heilpraktiker, aber auch Psychologen mit Heilkundeerlaubnis sein. Das Angebot an wissenschaftlich anerkannten Therapiemethoden ist in diesem Bereich wesentlich umfangreicher als der Bereich, der von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Es umfasst beispielsweise:

  • Gestalttherapie (nach Pearls)
  • Traumatherapie
  • Psychodynamische Psychotherapie
  • Hypnosepsychotherapie ( Hypnotherapie)
  • NLP (neurolinguistisches Programmieren)
  • Primärtherapie  (nach Janov)
  • Bioenergetik ( nach Lowen )
  • Biodynamische Körperpsychotherapie ( nach Boyesen )

 

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