BKK VBU
Die Krankenkasse "BKK VBU" über sich
Die BKK VBU bietet exklusive Leistungen, persönliche Beratung und ausgezeichneter Service. 550.000 Kunden und 95.000 Arbeitgeber vertrauen der BKK VBU. Damit zählt sie zu den 30 größten Krankenkassen in Deutschland. Sie ist bundesweit wählbar und an 40 Standorten mit Service-, Beratungs- und KompetenzCentern vertreten. Als moderner Dienstleister im Gesundheitswesen orientiert sie sich an den Bedürfnissen der Kunden und entwickelt entsprechende Zusatzangebote. Für Familien und werdende Familien gibt es das Familienpaket. Es beinhaltet unter anderem einen Babybonus in Höhe von 190 Euro, einen erhöhten Zuschuss von 75 Prozent für die künstliche Befruchtung oder die 24h-Hebammen-Rufbereitschaft mit bis zu 400 Euro.
Da sich alternative Heilmethoden als Ergänzung zur Schulmedizin sehr gut bewährt haben, bezuschusst sie osteopathische Behandlungen mit 360 Euro – und das von Geburt an. Ebenso übernimmt die BKK VBU Leistungen der Homöopathie, Anthroposophischen Medizin und bis zu 100 Euro für vom Arzt verordnete apothekenpflichtige homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneimittel. Mit dem Bonusprogramm meinBonus belohnt sie die Kunden jährlich mit bis zu 100 Euro und mehr. Außerdem hat man die Wahl zwischen rund 125.000 zertifizierten Gesundheitskursen bundesweit. Die BKK VBU übernimmt 80 Prozent der Kurskosten. Zudem übernimmt die BKK VBU die Kosten für spezielle Versorgungsangebote wie Reiseimpfungen ohne Vorkasse in den neun bundesweiten Praxen des Berliner Centrums für Reisemedizin und bezuschussen zweimal jährlich die professionelle Zahnreinigung mit je 30 Euro beim Wunschzahnarzt. Die BKK VBU organisiert Expertenchats sowie Ratgeber-Telefone und vermittelt bei Aktionstagen in den ServiceCentern ihre Erfahrung und ihr Wissen.(Zentrale)
Lindenstraße 67
10969 Berlin
(Stand 01.07.2023)
WEST 92644250
Highlights
Bonusprogramm meinBonus
Mit meinBonus der BKK VBU können Sie einmal im Jahr bis zu 100 Euro und mehr erhalten, Teilnehmen können alle, jedes Jahr und unabhängig voneinander - egal ob beitragszahlendes Mitglied oder familienversicherte Angehörige, egal ob erwachsen oder Kind. Mit meinBonusDigital sind alle drei Jahre bis zu 210 Euro Bonus für digitale Gesundheitsprodukte möglich.
Babybonus
Die BKK VBU begleitet und unterstützt Familien in dieser aufregenden, neuen Lebensphase mit einem Babybonus von bis zu 190 Euro.
Professionelle Zahnreinigung
Die BKK VBU bezuschusst die professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr mit je 30 Euro. Voraussetzungen für diesen Zuschuss sind, dass die Zahnreinigung von einem Vertragszahnarzt oder -kieferorthopäden erbracht wird und die Originalrechnung, sowie der Zahlbeleg vorliegen.
Osteopathie
Die BKK VBU übernimmt für Sie die Kosten für sechs osteopathische Sitzungen im Kalenderjahr. Erstattet werden 80 % der Kosten, maximal 60 Euro pro Sitzung. Mehrere Behandlungen an einem Tag gelten als eine Sitzung. Teilnehmen an diesen Sitzungen kann jedes Mitglied der BKK VBU, egal welchen Alters.
Impfungen
Die BKK VBU übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%. z. B.Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Herpes Zoster, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Malariaprophylaxe u.a. (Impftätigkeit und Impfstoff). Bei Partnern der BKK VBU (z. B. BCRT, Tropeninstitut der Charite) auch Impfungen unter Vorlage der Versichertenkarte (ohne Vorkasse durch den Versicherten)
Alternative Arzneimittel - eine sinnvolle Ergänzung
Als Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin erfreuen sich Arzneimittel der alternativen Therapierichtungen wachsender Beliebtheit. Zu den Arzneimitteln der alternativen Therapierichtungen zählen nicht verschreibungspflichtige homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel.
Wir möchten dieser medizinischen Entwicklung gerecht werden. Deshalb beteiligen wir uns im Rahmen unserer Zusatzleistungen an nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln mit einem Betrag bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen wir Kosten bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr.
Homöopathische Arzneimittel
Homöopathische Arzneimittel (griechisch homöo = ähnlich) beruhen auf dem Therapiekonzept von Samuel Hahnemann, dessen Prinzip der Grundsatz „heile Ähnliches mit Ähnlichem“ ist. Zur Herstellung der Arzneimittel werden die Grundsubstanzen bzw. Urtinkturen einer Potenzierung (= Verdünnung) unterzogen, die in 1:10 oder 1:100-Schritten erfolgt. In der Homöopathie werden Krankheiten mit solchen Mitteln (Globuli) in niedriger Dosierung behandelt, die in höherer Dosierung bei gesunden Menschen ähnliche Krankheitserscheinungen hervorrufen.
Anthroposophische Arzneimittel
Anthroposophische Arzneimittel (griechisch anthropos = Mensch und soph?a = Weisheit) sind Arzneimittel, die nach der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis entwickelt wurden. Grundlage dafür ist die Lehre Rudolf Steiners. Anthroposophische Arzneimittel sind mineralischen, pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Ihre Anwendung beruht unter anderem auf dem Postulat, dass sie in jeweils spezifischer Weise die Wechselwirkung der menschlichen Wesensglieder beeinflussen können.
Phytopharmaka
Phytopharmaka (griechisch phyton = Pflanze) sind Arzneimittel, dessen wirksame Bestandteile ausschließlich pflanzlicher Herkunft sind. Ein Phytopharmakon besteht aus einem oder mehreren pflanzlichen Wirkstoffen, wobei die pflanzlichen Wirkstoffe zumeist selbst Vielstoffgemische verschiedener Pflanzeninhaltsstoffe sind.
Als familienfreundliche Krankenkasse übernehmen wir neben den Arzneimitteln der alternativen Therapierichtungen für unsere schwangeren Versicherten alle nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Folsäure und/oder Magnesium, für Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes alle nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jodid als Monopräparat unbeschränkt.
Wie profitieren Sie von unserer ZusatzleistungenFür die Erstattung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Kosten der Arzneimittel sind zunächst von Ihnen selbst zu tragen. Damit wir Ihnen den zu erstattenden Betrag zeitnah überweisen können, reichen Sie uns bitte das Rezept im Original unter Angabe Ihrer Bankverbindung ein.
BesonderheitFür Arzneimittel, die aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind, darf die BKK VBU keine Kosten übernehmen. Darunter fallen unter anderem die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel.
Hier noch ein Hinweis
Für einige Versicherte können auch alternative Arzneimittel direkt auf einem Kassenrezept zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet und in der Apotheke bezogen werden:
- Kinder bis einen Tag vor ihrem 12. Geburtstag
- Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis einen Tag vor ihrem 18. Geburtstag
- Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, wenn die alternativen Arzneimittel gemäß der sogenannten Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses nach den Arzneimittelrichtlinien als Therapiestandard gelten
Anthroposophische Medizin
Anthroposophische Medizin - sanfte Erweiterung der Schulmedizin
Anthroposophische Medizin ist eine Therapierichtung, die ganzheitlich auf der Schulmedizin aufbaut, die Selbstheilungskräfte des Menschen aktiviert und ihn anleitet, eigenverantwortlich mit seiner Gesundheit umzugehen. Es geht nicht allein um das Beseitigen von Krankheiten oder deren Symptomen, sondern auch um das Erlernen neuer, gesunder Verhaltensweisen.
Anthroposophische Medizin auf BKK VBU-Chipkarte
Die Kosten der Behandlung und die der Therapie werden direkt von uns übernommen - einfach über Ihre BKK VBU Chipkarte. Dadurch wird es den teilnehmenden Ärzten ermöglicht, sich ausreichend Zeit für Sie zu nehmen und Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Die BKK VBU übernimmt die Kosten für folgende
zusätzlichen ärztlichen Leistungen der Anthroposophischen Medizin
- Erstbehandlung (mind. 60 Minuten)
- drei Folgebehandlungen pro Jahr (mind. 30 Minuten)
- vier Beratungen pro Quartal (mind. 7 Minuten)
- Anthroposophische Kunsttherapie
- Heileurythmie (Bewegungstherapie)
- Rhythmische Massage nach Dr. Ita Wegmann
zzgl. gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Kostet die Therapie z.B. insgesamt 400 Euro, fallen für den Versicherten 50 Euro (10 Prozent der Gesamtkosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr) an.
Homöopathie
Die Homöopathie ist bei allen Krankheiten einsetzbar, die keiner chirurgischen Behandlung bedürfen. Bei einer Behandlung chronischer Erkrankungen wird durch eine ausführliche ein- bis zweistündige Fallaufnahme ein möglichst exaktes Bild der Krankheit in allen Facetten des körperlich-seelisch-geistigen Seins des Erkrankten erstellt. Dieses Bild wird in Ähnlichkeit mit der Wirkung eines homöopathisch geprüften Arzneimittels gesetzt. Eine homöopathische Verschreibung muss sich also immer auf die spezifische Symptomatik eines individuellen Patienten beziehen.
Teilnahmevoraussetzung:
Die Teilnahme der Versicherten erfolgt durch Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung bei einem der teilnehmenden Ärzte. Sie erfahren bei der BKK VBU, welche Ärzte an dem Selektivvertrag Homöopathie teilnehmen.
Kostenzuschuss:
Die Erstattung erfolgt durch die BKK VBU zu 100%. Nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung erhält der Teilnehmer die ärztliche Leistung ohne Zuzahlung.
Aktivwoche
Die Aktivwoche ist ein 7-tägiges Gesundheitsprogramm in ausgewählten Kurorten in Deutschland und im angrenzenden Ausland. Während der Aktivwoche lernt man verschiedene Präventionsmöglichkeiten kennen, die dazu dienen, sich im Alltag oder Beruf gesund zu erhalten.
Die BKK VBU unterstützt Ihre Teilnahme an der Aktivwoche mit der Kostenübernahme der Präventionsangebote. Und das bereits ab 100 Euro! Sie tragen die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung.
Wellaktiv
Die BKK VBU übernimmt die Kosten für eine Wellaktiv-Woche jedes Jahr. In dieser 4-Tage Reise sollen Sie sich entspannen und lernen im Alltag und Beruf gesünder zu leben. Um Sie hierbei zu unterstützen übenimmt die BKK VBU bis zu 150 Euro der Kosten. Sie tragen die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung.
Erweiterte Kostenübernahme bei Künstlicher Befruchtung
Die BKK VBU übernimmt zusätzlich zur gesetzlichen Leistung bis zu 600 Euro je Versuch.
Hebammen-Rufbereitschaft
Die BKK VBU übernimmt im Rahmen der Satzungsregelung deutschlandweit die Kosten von bis zu 400 EUR für die 24h-Hebammen-Rufbereitschaft bei teilnehmenden Hebammen. Die Rufbereitschaft bezieht sich auf alle geplanten Entbindungen, wie Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser), stationäre Geburten in Krankenhäusern durch eine persönlich ausgewählte Beleghebamme und Hausgeburten.
Sportmedizinische Untersuchung
Erstattet werden 90% des Rechnungsbetrages, max. 80 €, wenn eine sportmedizinische Beratung oder eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen wurden. Der Sportcheck umfasst neben der Anamnese die körperliche und orthopädische Untersuchung sowie ein Belastungs-EKG und Laboruntersuchungen.
Die Untersuchungen dürfen von einem zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin" oder von einer universitären sportmedizinischen Einrichtung erbracht werden.
Eine erneute Inanspruchnahme ist nach dem Ablauf von mindestens 24 Monaten möglich
Glattflächenversiegelung
Die BKK VBU bezuschusst die Glattflächenversiegelung bei einer festen Zahnspange mit einem Betrag von 100 Euro.
Haushaltshilfe als Zusatzleistung
Von der BKK VBU erhalten Sie eine Haushaltshilfe auch dann, wenn Sie selbst zwar Häusliche Krankenpflege erhalten, aber niemand, der bei Ihnen wohnt, Ihren Haushalt für Sie führen kann und wenn Ihr Arzt bestätigt, dass Sie wegen Ihrer Krankheit den Haushalt nicht führen können.
In diesen Fällen stellt die BKK VBU Ihnen bis zu zwei Wochen eine Haushaltshilfe zur Verfügung. Die BKK VBU übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe im medizinisch notwendigen Umfang.
Sie beteiligen sich mit Zuzahlungen un Höhe von 10 % an den Kosten der Haushaltshilfe und zwar mit mindestens 5 Euro jedoch nur mit höchstens 10 Euro pro Kalendertag.