Drama Gesundheitspolitik: Welche Sparvorschläge sind realistisch?
Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter einem erheblichen finanziellen Druck. Auch wenn viele Kassen im ersten Halbjahr 2025 einen buchhalterischen Überschuss meldeten, ist dieser laut Bundesgesundheitsministerium nicht nachhaltig. So steigen die Ausgaben schneller als die Einnahmen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warnt ausdrücklich davor, dass das System, wie es derzeit besteht, ohne tiefgreifende Reformen nicht finanzierbar sei. Ein geplanter Sparmechanismus auf Klinikkosten gilt dennoch als umstritten, sodass ein Sparpaket zur Stabilisierung der GKV-Beiträge seitens des Bundesrates gestoppt wurde. Um die Finanzierung langfristig zu stabilisieren, setzt die Bundesregierung auf verschiedene Fachkommissionen. Eine Finanzkommission Gesundheit soll bis März 2026 Vorschläge für künftige Finanzierungspfade (zB. Beitragssätze) machen. Eine andere Kommission abeitet bis Ende 2026 strukturelle Reformen aus. Die Regierung setzt damit das Signal, nicht nur kurzfristig über Maßnahmen nachzudenken, sondern das System langfristig zu reformieren. Auch Arbeitgeberverbände oder die Krankenkassen selbst mischten sich lautstarkt mit jeweils eigenen Vorschlägen in die Debatte ein. Welche Maßnahmen am Ende in den Werkzeugkoffer der Konsolidierung aufgenimmen werden, ist noch offen. Im Folgenden sind einige auch streitbare Vorschläge aufgeführt.
Zahnleistungen einschränken oder auf Basisversorgung beschränken
Derzeit macht die Zahnmedizin inklusive Zahnersatz laut aktueller Zusammenrechnungen rund fünf bis sechs Prozent der aktuellen Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen aus. Die gesetzliche Krankenversicherung könnte Zahnersatz beziehungsweise ästhetische Zahnleistungen weiterhin auf eine knappe Regelversorgung begrenzen und zum Beispiel einen Festzuschuss nur für sehr einfache Lösungen leisten. Implantate, hochwertige Kronen oder auch Kieferorthopädie würden weitgehend zur Privatleistung. Konkrete Kürzungen würden zwar nicht das größte Einzelvolumen streichen, aber bei hohen Einmalbeträgen (Implantate, Kronen) spürbare Effekte für Kassen bewirken. Medienberichte und Debatten zeigen, dass politische Akteure genau diesen Punkt als realistische Einsparquelle nennen. Nichtsdestoweniger gilt der Gedanke seitens der Zahnärzteschaft als auch des Verbraucherschutzes als sehr umstritten, da die starken Mehrkosten vor allem Geringverdiener als auch Rentner am Härtesten treffen würden.
Beitragsfreiheit der Familienversicherung abschaffen / einschränken
Einer der häufig genannten Hebel in aktuellen Debatten ist die Einschränkung beziehungsweise Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung von Ehe-/Lebenspartnern (mit geringem oder keinem Einkommen) in der Familienversicherung. Arbeitgeberverbände und -medien rechnen mit mehreren Milliarden Euro, die sich hier einsparen lassen. Der Gedanke hinter dem Vorhaben ist, die Mitversicherung entweder zu beenden oder an eine verpflichtende Mindestbeitragspflicht anzubinden. Das kann zum Beispiel ein verpflichtender Mindestbeitrag oder eine schrittweise eingeführte Beitragspflicht ab einer niedrigeren Einkommensgrenze sein. Die Folge davon wären eine zusätzliche Beitragslast für Partner, die vor allem Frauen als auch Teilzeitbeschäftigte beträfe. Das kann zu Armut, als auch zu Versicherungs- und Leistungszugangsproblemen führen. Darüber hinaus wäre eine Änderung des SGB V notwendig, was als politisch heikel gilt.
Erhöhung der direkten Patientenbeteiligung (Zuzahlungen / Praxisgebühr wieder einführen)
Auch wenn die Praxisgebühr einige unerwünschte Effekte mit sich brachte, ist sie bei Arbeitgeberverbänden und in manchen Debatten noch im Gespräch. Verfechter sprechen von Einsparpotenzialen im Milliardenbereich und diskutiren eine modifizierte Wiedereinführung als Kontaktgebühr, welche sich beispielsweise auf den jeweiligen Arztkontakt oder auf die Besuche im Quartal belaufen könnten. Die Praxisgebühr in ihrer alten Form gilt als sozial umstritten. Besonders nachteilig könnte sich diese auf chronisch Kranke oder einkommensschwache Gruppen auswirken. Zudem schafft sie stärkere Barrieren für den Arztbesuch, aber unter Umständen auch höhere Kosten, wenn Ärzte und Patienten die Früherkennung verpassen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat der Praxisgebühr mittlerweile eine klare Absage erteilt. Diskutiert werden anstelle dessen die Erhöhung von Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln sowie eine so genannte Facharztgebühr.
Krankenhausfinanzierung und Leistungsplanung (DRG-Reform, Schließungen/Konzentration)
Der Bereich der Klinikfinanzierung ist einer der größten Ausgabeposten im System. Aktuelle Regierungsvorhaben und Debatten sehen hier ein Umverteilungs- und Einsparpotenzial in Milliardenhöhe. Einsparmöglichkeiten könnten hier beispielsweise darin bestehen, Fallpauschalen weiter systematisch zu reduzieren, hochspezialisierte Leistungen stärker zu zentralisieren und kleinere, unwirtschaftliche Kliniken zu schließen. Hier geht es vor allem um eine strukturelle Reform der Krankenhausfinanzierung. Die Bundesregierung diskutiert über Krankenhausreformen und Sondermittel, gleichzeitig wehrt sich der Bundesrat gegen bestimmte Sparpläne. Ein besonderes Risiko gilt hier vor allem in den ländlichen Regionen, die von Versorgungsengpässen betroffen sein könnten. Zudem kann es zu kurzfristigen Arbeitsplatzverlusten kommen, langfristig hingegen zu möglichen Effizienzgewinnen.
Arzneimittelpreise und restriktivere Erstattungsregeln für Hochpreistherapien
Der GKV-Spitzenverband und Studien zeigen, dass in diesem Sektor Milliarden eingespart werden können. Derzeit gibt es unter anderem durch Rabattverträge und Festbeträge bereits starke Einsparhebel. Durch stärkere Preisverhandlungen, härtere Nutzenbewertungen, zum Beispiel eine restriktivere Erstattung für neue Hochpreis-Medikamente ohne klaren Zusatznutzen, als auch die Ausdehnung von Festbetragsregelungen und unter Umständen eine Einschränkung der Erstattung besonders teurer off-label-Nutzungen könnte dieses Einsparpotenzial noch weiter maximiert werden. Einschränkungen können jedoch Innovationsanreize für Pharmaunternehmen schwächen und den Zugang für Patienten zu neuen Therapien verzögern. Zudem gibt es ethische Fragezeichen in Bezug auf lebensrettende Therapien.
Verwaltungs- und Systemeffizienz (Zusammenschlüsse, Digitalisierung, Reduktion von Doppelstrukturen)
Auch wenn die Einsparungen begrenzt sind, kann eine größere administrative Effizienz hundert bis wenige hundert Millionen Euro jährlich bringen. Als Einsparpotenzial können Kassenfusionen, die Standardisierung von Verwaltungsprozessen, die Eindämmung von Parallelstrukturen als auch eine verstärkte Digitalisierung genannt werden. Der Verwaltungsaufwand und die Transaktionskosten können so gesenkt werden. Digitale Tools, wie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA), minimiert so unter anderem bereits die Anzahl von Doppeluntersuchungen und die Bürokratiehürde. Ein Risiko wären hier unter anderem Datenlecks als auch Implementierungsrisiken. Zudem fallen die Einsparungen häufig erst mittelfristig an.
Welche Maßnahmen sind politisch realisierbar?
Aus kurzfristiger Sicht sind Maßnahmen wahrscheinlich, welche die Zielgruppen wenig frontal treffen. Das wären zum Beispiel schärfere Arzneimittelpreisverhandlungen. Mittel- bis langfristig ist allerdings auch eine gelingende Krankenhausreform, wenn sie politisch mit allen Beteiligten wie beispielsweise den Bundesländern abgestimmt ist, möglich. Nur sehr schwer umzusetzen ist hingegen die Abschaffung der Familienversicherung oder eine drastische Beschneidung von Zahnleistungen, da sie direkt einen Großteil der Bevölkerung betreffen. Nichtsdestotrotz zeigen aktuelle Arbeitgeberforderungen und Verbandspapiere, dass solche Vorschläge dennoch im öffentlichen Diskurs sind.
