Werbung

Elektronische Patientenakte (ePA)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) oder elektronische Gesundheitsakte (eGA) ist eine digitale Akte, in der medizinische Informationen von gesetzlich Versicherten zentral gespeichert werden. Sie wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitgestellt und ermöglicht eine sichere, strukturierte und einrichtungsübergreifende Kommunikation zwischen Versicherten, den Leistungserbringern und den abrechnenen Krankenkassen

Idee und Funktion der Patientenakte

Kernstück der elektronischen Patientenakte ist eine zentrale Datenbank, auf der sektorübergreifend die Befunde, Verordnungen und weitere Gesundheitsdaten der Patienten speichern. Ziel ist dabei die Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen, verbesserte Frühwarnmechanismen für bestimmte Krankheitsbilder und auch eine Erhöhung der Effizienz bzw. Kostensenkung

Die Versicherten erhalten dabei die Hoheit über ihre Umfang und Dauer der Speicherung ihrer individuellen Gesundheitsdaten und können jedem einzelnen Abruf zustimmen oder ablehnen. Leistungserbringer wie Ärzte, Therapeuten, Zahnärzte oder Apotheker können ebenfalls zugreifen auf diejenigen Dokumente, welche für die Behandlung nötig und hilfreich sind.

Übergangsmodelle einzelner Krankenkassen

Schließlich gingen einzelne Krankenkassen dazu über, eigene mobile Patientenakten gemeinsam mit Partnern der IT-Branche zu entwickeln. Beispiele dafür sind TK safe (Techniker Krankenkasse und IBM), die vivy App  (vivy GmbH und DAK, ikk Nord, Audi BKK und andere) oder die AOK Patientenakte (AOK und Vivantes).

Entwicklung, Einführung und Rollout der ePA 

Ursprünglich war die eGA von der Gematik als Funktion der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) konzipiert und entwickelt worden. Dabei kam es durch die politischen Prozesse um die zu lösenden Datenschutzprobleme zu Verzögerungen.

Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ (PDSG) vom April 2020 hatte die Bundesregierung den Terminplan zur flächendeckenden und verbindlichen Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021 beschlossen.

Die "elektronische Patientenakte (ePA) für alle" wird seit Januar 2025 schrittweise eingeführt. Nach einer Testphase in ausgewählten Modellregionen begann der bundesweite Rollout. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Arztpraxen, Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen die ePA im Versorgungsalltag nutzen.

Opt-out statt Antrag

Die ePA wird für gesetzlich Versicherte automatisch angelegt. Versicherte müssen sie nicht beantragen. Wer keine ePA möchte, kann der Einrichtung gegenüber der Krankenkasse widersprechen. Ein Widerspruch ist auch nachträglich jederzeit möglich. Die Nutzung der ePA bleibt trotz des Opt-out-Verfahrens freiwillig.

Wer darf auf die ePA zugreifen?

Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und weitere berechtigte Leistungserbringer können im Behandlungskontext auf die ePA zugreifen, sofern kein entsprechender Widerspruch vorliegt. Der Zugriff wird grundsätzlich über die elektronische Gesundheitskarte beziehungsweise die ePA-App ermöglicht. Versicherte können Zugriffsrechte einschränken und einzelne Dokumente verbergen.

Widerspruch gegen einzelne Funktionen

Versicherte können nicht nur die ePA insgesamt ablehnen, sondern auch gegen bestimmte Datenverarbeitungen oder Zugriffe widersprechen. So bestehen beispielsweise besondere Widerspruchsmöglichkeiten bei bestimmten sensiblen Daten. Die ePA-App bietet zudem Möglichkeiten, Zugriffe zu kontrollieren und die eigene Datenhoheit wahrzunehmen.

 

 

Werbung
Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

16849 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.