Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) oder elektronische Gesundheitsakte (eGA) ist eine digitale Akte, in der medizinische Informationen von gesetzlich Versicherten zentral gespeichert werden. Sie wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitgestellt und ermöglicht eine sichere, strukturierte und einrichtungsübergreifende Kommunikation zwischen Versicherten, den Leistungserbringern und den abrechnenen Krankenkassen.
Idee und Funktion der Patientenakte
Kernstück der elektronischen Patientenakte ist eine zentrale Datenbank, auf der sektorübergreifend die Befunde, Verordnungen und weitere Gesundheitsdaten der Patienten speichern. Ziel ist dabei die Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen, verbesserte Frühwarnmechanismen für bestimmte Krankheitsbilder und auch eine Erhöhung der Effizienz bzw. Kostensenkung.
Die Versicherten erhalten dabei die Hoheit über ihre Umfang und Dauer der Speicherung ihrer individuellen Gesundheitsdaten und können jedem einzelnen Abruf zustimmen oder ablehnen. Leistungserbringer wie Ärzte, Therapeuten, Zahnärzte oder Apotheker können ebenfalls zugreifen auf diejenigen Dokumente, welche für die Behandlung nötig und hilfreich sind.
Übergangsmodelle einzelner Krankenkassen
Schließlich gingen einzelne Krankenkassen dazu über, eigene mobile Patientenakten gemeinsam mit Partnern der IT-Branche zu entwickeln. Beispiele dafür sind TK safe (Techniker Krankenkasse und IBM), die vivy App (vivy GmbH und DAK, ikk Nord, Audi BKK und andere) oder die AOK Patientenakte (AOK und Vivantes).
Entwicklung und Einführung der elektronischen Patientenakte bis 2025
Ursprünglich war die eGA von der Gematik als Funktion der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) konzipiert und entwickelt worden. Dabei kam es durch die politischen Prozesse um die zu lösenden Datenschutzprobleme zu Verzögerungen.
Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ (PDSG) vom April 2020 hatte die Bundesregierung den Terminplan zur flächendeckenden und verbindlichen Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021 beschlossen.