Praxisgebühr

Die Praxisgebühr war eine von 2004 bis 2012 erhobene Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie musste einmal im Quartal von jedem Versicherten entrichtet werden, der einen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten aufsuchte oder den kassenärztlichen Notdienst in Anspruch nahm. Für resultierende Folgebehandlungen wurde die Gebühr nicht erhoben. Wer allerdings im selben Quartal ohne Überweisung des behandelnden Arztes z.B. einen Facharzt konsultierte, musste auch an diesen die Praxisgebühr entrichten. Für bestimmte Gesundheitsuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, einmal jährlich Zahnprophylaxe) wurde keine Zuzahlung fällig. Die Höhe der Praxisgebühr betrug 10 Euro.
Die Einführung der Praxisgebühr sollte dabei helfen, Arztbesuche zu verringern und die Inanspruchnahme von Vertragsärzten besser zu strukturieren. Als sich zeigte, dass diese Ziele durch die Praxisgebühr nicht erreicht werden können, wurde sie zum 01.01.2013 wieder abgeschafft.