Psychotherapie

Kein Therapieplatz in Sicht? Diese Möglichkeiten sind oft nicht bekannt

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Die Suche nach einem freien Therapieplatz kann belastend seinDie Suche nach einem freien Therapieplatz kann belastend seingeneriert mit GPT 5.2
Die Wartezeiten auf Therapieplätze sind lang, Besserung nicht in Sicht. Wer keinen Psychotherapeuten mit Kassensitz findet und dies nachweisen kann, hat aber mindestens zwei weitere, häufig übersehene Optionen. So können Betroffene die Wartezeit auf Psychotherapie abkürzen: 

2026-08-25T12:29:00+00:00

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Viele psychotherapeutische Praxen arbeiten an ihrer Kapazitätsgrenze. Wartezeiten von mehreren Monaten auf ein Erstgespräch oder einen festen Platz sind keine Seltenheit. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat zu dem 2026 eine Honorarkürzung für Psychotherapie beschlossen, die zwar gerichtlich vorläufig ausgesetzt ist, aber weiter für Unruhe sorgt. Zusätzlich wird die Psychotherapie ab 2027 wieder in die Budgetierung überführt. Berufsverbände warnen, dass die Versorgung sich weiter verschlechtern könnte. Wer persönlich alös Patient betroffen ist, sollte sich bei der aufreibenden Therapeutensuche nicht entmutigen lassen.  

Therapie an Ausbildungsinstituten

Ein Weg, der häufig deutlich schneller zu einem Therapieplatz führt, ist die Anmeldung bei einem psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut (dazu zählen auch Hochschulambulanzen). Viele Suchende schrecken davor zurück, weil der Begriff „Ausbildung“ suggeriert, man werde von unfertigen Laien behandelt. Das ist jedoch ein Irrtum. Die sogenannten PiA (Psychotherapeuten in Ausbildung) haben ihr Masterstudium in Psychologie längst erfolgreich abgeschlossen. Sie befinden sich lediglich in der mehrjährigen, hochspezialisierten Weiterbildung zur Approbation. Ein großer Vorteil dieses Modells: Die Behandlungen finden unter strenger Supervision statt. Das bedeutet, erfahrene und voll ausgebildete Therapeuten überwachen den Behandlungsverlauf im Hintergrund. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Kosten in der Regel ganz normal über die Gesundheitskarte mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, sofern das Institut vertraglich eingebunden ist. Für Versicherte entsteht dadurch meist kein finanzieller Nachteil gegenüber einer regulären Kassenpraxis.
 


Ausbildungsinstitute für Psychotherapie: HIER werden Sie fündig:   

  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV): Dort gibt es eine Suchfunktion für Ausbildungsinstitute und Weiterbildungsstätten, unter anderem nach Bundesland, Ort, Therapieverfahren und Zielgruppe. 
  • Verzeichnis der DPtV
     
  • therapie.de: Umfangreiche bundesweite Übersicht mit mehr als 400 Adressen und Links zu Aus- und Weiterbildungsinstituten. Es kann nach Verfahren wie Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, systemischer Therapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gesucht werden.
    Ausbildungsinstitute bei therapie.de
     
  • BDP – Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen: Der BDP verweist auf die von den Approbationsbehörden und Psychotherapeutenkammern veröffentlichten Listen der anerkannten Ausbildungsinstitute.

Wenn gar nichts geht: Das Kostenerstattungsverfahren

Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen sogenannten Sicherstellungsauftrag. Das bedeutet, dass sie gewährleisten müssen, dass Versicherte im Bedarfsfall zeitnah medizinisch versorgt werden. Ist das System überlastet und kann kein Therapeut mit Kassensitz gefunden werden, greift § 13 Abs. 3 SGB V, das Kostenerstattungsverfahren. In diesem Fall darf man sich in einer Privatpraxis von psychologischen Psychotherapeuten (mit Approbation, aber ohne Kassenzulassung) behandeln lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten dafür übernehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Weg erfordert jedoch Eigeninitiative und eine genaue Dokumentation.

HINWEIS
Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung sollten Sie keinesfalls auf das bürokratische Kostenerstattungsverfahren warten. Wählen Sie in einem Notfall direkt die 112 oder wenden Sie sich bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden an die 116 117.

Schritt für Schritt zur Kostenerstattung

Psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen

Vereinbaren Sie zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde, entweder direkt in einer Praxis oder über die Terminservicestelle unter der Nummer 116 117. In der Sprechstunde klärt die Therapeutin oder der Therapeut Ihren Behandlungsbedarf. Anschließend erhalten Sie das Formular PTV 11 mit den Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Wenn Sie zeitnah eine Behandlung benötigen, sollte die Therapeutin beziehungsweise der Therapeut auf dem PTV 11 eine der folgenden Empfehlungen ankreuzen:

    • „ambulante Psychotherapie“ und „zeitnah erforderlich“ oder
    • „psychotherapeutische Akutbehandlung“.

In diesen Fällen kann die Praxis auf dem PTV 11-Formular einen Vermittlungscode für die 116117 eintragen. Der Code erleichtert die Terminvermittlung. Er garantiert jedoch nicht, dass Ihre Krankenkasse die Kosten einer privaten Therapie übernimmt.

PTV 11 Formumar (Ausschnitt) PTV 11 Formumar (Ausschnitt)Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Terminservicestelle nutzen

Rufen Sie mit dem Vermittlungscode die 116 117 an oder nutzen Sie den Online-Terminservice. Je nach Empfehlung vermittelt Ihnen die Terminservicestelle einen Termin für eine Akutbehandlung oder für zeitnah erforderliche probatorische Sitzungen. Für die psychotherapeutische Sprechstunde selbst benötigen Sie in der Regel keinen Vermittlungscode. Wenn Sie jedoch einen Termin für die probatorischen Sitzungen suchen, müssen Sie zuvor eine psychotherapeutische Sprechstunde besucht haben. Außerdem muss die Therapeutin oder der Therapeut auf dem PTV 11 eine zeitnahe ambulante Psychotherapie empfehlen. Bewahren Sie den Vermittlungscode, Ihre Anfrage und die Antwort der 116 117 auf. Die gesetzlichen Fristen des Terminservice lassen sich nicht pauschal mit „mehreren Monaten” beschreiben. Je nach Versorgungsart gelten unterschiedliche Fristen.

Suche nach einem Kassenplatz dokumentieren

Kontaktieren Sie zusätzlich mehrere zugelassene Psychotherapeuten in zumutbarer Entfernung. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Zahl von Praxen vor, besonders in Großstädten haben sich jedoch etwa zehn oder mehr Kontaktversuche als richtweisend etabliert. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Suche nachvollziehbar und ernsthaft dokumentieren.

Notieren Sie für jede Praxis:

    • Name und Kontaktdaten,
    • Datum und Uhrzeit,
    • Art der Kontaktaufnahme,
    • Antwort der Praxis,
    • die Wartezeit,
    • den Hinweis, dass die Praxis keine neuen Patientinnen und Patienten aufnimmt.

Beispiele für relevante Antworten sind „Warteliste geschlossen“, „keine freien Plätze“ oder „Therapiebeginn voraussichtlich erst in acht Monaten“. Dokumentieren Sie auch das Ergebnis der Terminvermittlung durch die 116 117.

Geeignete Privatpraxis suchen

Suchen Sie gezielt nach einer psychotherapeutischen Privatpraxis, die ausdrücklich Behandlungen im Kostenerstattungsverfahren anbietet. Bitten Sie die Praxis um eine schriftliche Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Ihnen ab einem bestimmten Datum ein Therapieplatz angeboten werden kann und wie hoch die Kosten pro Sitzung ausfallen. Darüber hinaus muss das Dokument bescheinigen, dass die Therapeutin oder der Therapeut über die erforderliche Qualifikation sowie Approbation verfügt und die Behandlung nach einem anerkannten Richtlinienverfahren erfolgt. Beachten Sie hierbei, dass eine reine Approbation noch keine Kostenübernahme garantiert, da die geplante Therapie zwingend einem Richtlinienverfahren entsprechen und somit grundsätzlich Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sein muss.

Antrag vor Therapiebeginn stellen

Stellen Sie den Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V bei Ihrer Krankenkasse zwingend, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen. Fügen Sie dem Antrag möglichst alle relevanten Nachweise bei: das Formular PTV 11, die Empfehlung für eine zeitnahe Behandlung oder eine Akutbehandlung, Ihr lückenloses Suchprotokoll sowie Nachweise über Ihre Kontaktaufnahme mit der Terminservicestelle unter der 116 117. Ergänzen Sie zudem die Bestätigung der Privatpraxis samt Angaben zur Qualifikation, zum angewendeten Richtlinienverfahren, zum möglichen Therapiebeginn und zu den voraussichtlichen Kosten pro Sitzung. Reichen Sie gegebenenfalls auch einen ärztlichen Konsiliarbericht oder andere Bescheinigungen ein, die Ihre Krankenkasse verlangt. Warten Sie grundsätzlich die schriftliche Entscheidung Ihrer Krankenkasse ab und beginnen Sie die Therapie keinesfalls vorab auf eigene Rechnung, da eine nachträgliche Erstattung rechtlich ausgeschlossen ist. Die Krankenkasse muss über Ihren Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Wochen entscheiden. Schaltet sie den Medizinischen Dienst zur Prüfung ein, verlängert sich diese Frist auf bis zu fünf (im Ausnahmefall bei Verzögerungen durch Gutachten auf bis zu fünf bis acht) Wochen, worüber Sie die Krankenkasse jedoch vorab schriftlich informieren muss.

Was rechtlich wichtig ist

Die Kostenerstattung für eine psychotherapeutische Privatpraxis bleibt eine Einzelfallentscheidung. Sie kommt insbesondere dann infrage, wenn eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung bei zugelassenen Leistungserbringern nicht rechtzeitig verfügbar ist oder die Krankenkasse eine erforderliche Leistung zu Unrecht ablehnt, wobei § 13 Abs. 3 SGB V die wichtigste gesetzliche Grundlage bildet. Ein Vermittlungscode, der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder einige Absagen allein sichern Ihnen deshalb noch keinen automatischen Anspruch auf Kostenübernahme. Ihre Krankenkasse prüft im Einzelnen die medizinische Notwendigkeit, die Dringlichkeit, Ihre nachgewiesene erfolglose Suche nach einer zumutbaren Behandlung im Kassensystem, die Qualifikation und Eignung der Privatpraxis sowie die Angemessenheit der verlangten Kosten. 

 

 

 

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