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Einzelfallentscheidung

Einzelfallentscheidung

Was sind Einzelfallentscheidungen?

Als Einzelfallentscheidungen werden Verwaltungsakte bezeichnet, die meist auf Ausnahmebasis und auf Grundlage besonderer, individueller Umstände sowie einem konkreten Sachverhalt ergehen. Derartige Einzelfallentscheidungen sind regelmäßig nicht ohne Weiteres auf ähnliche Konstellationen übertragbar, sodass sich andere Personen nicht auf eine solche, bereits ergangene Entscheidung berufen können. Daher kommen Entscheidungen und Urteilen, die lediglich im Einzelfall ergehen, keine präjudizierende Wirkung zu.

Einzefall vs. geltendes Recht?

Einzelfallentscheidungen müssen in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht getroffen werden und dürfen mithin nicht gesetzeswidrig sein.

Gegenüber den Einzelfallentscheidungen stehen die sogenannten Grundsatzentscheidungen. Diese betreffen meist allgemeine Grundsätze zur Auslegung und Anwendung verschiedener Gesetze. Zudem geht von ihnen eine Bindungswirkung aus.

Einzelfallentscheidung und Krankenkassen

Im Bereich der Krankenkassen und des Krankenversicherungsrechts spielen Einzelfallentscheidungen beispielsweise bei der Frage der Kostenübernahme besonderer Therapie- und Behandlungsmethoden oder Hilfsmittel eine Rolle.

So können Versicherte grundsätzlich einen Antrag auf Kostenübernahme aller zugelassenen medizinischen Therapien und Heilmittelbehandlungen stellen, solang diese nicht explizit von der Kosternerstattung der GKV ausgeschlossen sind und ärztlich verordnet wurden. Gehören diese beantragten medizinischen Leistungen weder zu den Pflichtleistungn noch zu den freiwilligen Satzungsleistungen, befindet die gesetzliche Krankenkasse in einer medizinisch begründeten Einzelfallentscheidung darüber, ob sie dem Antrag stattgibt und die Kosten übernimmt.

 

 

 

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